Ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt?
Generell ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt, gehört es doch zur freien Marktwirtschaft. Und natürlich ist es auch jedem Arbeitnehmer freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er arbeiten möchte. Hält er die geltenden Kündigungsvorschriften ein, kann ein Arbeitnehmer jederzeit von einem Arbeitgeber zum nächsten wechseln.
Welche Vorzüge gibt es für einen freien Mitarbeiter?
Es gibt gewisse Vorzüge: Ein freier Mitarbeiter kann sein Gehalt bspw. jedes Mal erneut verhandeln und uninteressante Aufträge ablehnen. Sie entscheiden über den Auftrag: Sie haben die Freiheit, uninteressante Aufträge abzulehnen bzw. Auftraggeber, mit denen die Zusammenarbeit in der Vergangenheit nicht gut funktioniert hat, nicht zu akzeptieren.
Ist das Ausleihen von Mitarbeitern zwischen Unternehmen erlaubt?
Ausleihen von Mitarbeitern zwischen Unternehmen ist erlaubt. Sie haben den Artikel bereits bewertet. Im Zuge der Änderung des AÜG ist eine Regelung eingeführt worden, die es ermöglicht, an Unternehmen, die nicht dem gleichen Konzern angehören, Arbeitnehmer auszuleihen.
Was sind die Vorteile von freien Mitarbeitern?
Unternehmen, die freie Mitarbeiter beschäftigen, sehen in der Regel die folgenden Vorteile: Sie können nach Bedarf planen: Sollte ein Projekt mehrere Arbeitskräfte benötigen, als in der Firma vorhanden sind, kann ein freier Mitarbeiter unter Vertrag genommen werden – nur für eine begrenzte Zeit, nur so lange, wie das Projekt dauert.
Wann kann ein Arbeitnehmer sein Widerspruchsrecht ausüben?
In Einzelfällen kann dies die absurde Folge haben, dass ein Arbeitnehmer sein Widerspruchsrecht erst Monate oder gar Jahre nach dem Betriebsübergang ausübt und dadurch rückwirkend wieder Arbeitnehmer seines alten Arbeitgebers wird. Letzterer wird allerdings, wie bereits gesagt, dann oft die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung haben.
Was kann der Geschädigte Arbeitgeber wehren?
Der geschädigte Arbeitgeber kann sich auch mittels einer Unterlassungsklage wehren. Denkbar wäre zudem auch ein Beschäftigungsverbot des unzulässig abgeworbenen Mitarbeiters, so dass dieser wenigstens während die Kündigungsfrist noch läuft, noch nicht bei dem neuen Arbeitgeber anfangen kann.
Wie kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen?
613 a Abs. 6 gibt ihnen deshalb ein Widerspruchsrecht. Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen schriftlich widersprechen, und zwar entweder dem bisherigen oder dem neuen Betriebsinhaber gegenüber.
Ist der Arbeitgeber nicht berechtigt zur Verweigerung der Arbeit?
Überschreitet der Arbeitgeber hingegen diese Grenzen, ist dieses nicht der Fall. Der Arbeitnehmer ist dann zur Verweigerung der zugewiesenen Arbeit berechtigt. Zwingende Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gehen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers vor.
Wie wird die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers konkretisiert?
Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers muss deshalb durch den Arbeitgeber konkretisiert wreden. Diesem Zweck dient das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das Direktionsrecht, das auch Weisungsrecht genannt wird, ergibt sich aus § 106 Gewerbeordnung (=GewO) bzw. § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (=BGB).
Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?
Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.