Hat meine Ex Frau Anspruch auf meine Rente?
Die während der Ehezeit von beiden Ex-Partnern erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung werden addiert und durch zwei geteilt. Jeder Partner bekommt die Hälfte. Für die gesetzliche Rente ermittelt die Rentenversicherung, welcher Anteil der Rentenpunkte auf dem Versicherungskonto während der Ehe gesammelt wurde.
Wie viele Berufsjahre bis zur Rente?
Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst.
Wann wird der Versorgungsausgleich abgezogen?
Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zum Versorgungsausgleich neu geregelt: Lassen sich Eheleute scheiden, wird alles, was während der Ehe für die Altersvorsorge angespart wurde, zusammengerechnet und je zur Hälfte geteilt – und zwar bereits bei der Scheidung und nicht erst beim Eintritt ins Rentenalter.
Wie hoch ist der Freibetrag in der Rente?
Daraus ergibt sich nach Pauschalabzug von 14 Prozent (= 196 Euro) eine Netto-Rente von 1204 Euro. Davon wird der Freibetrag (West) von 845,59 Euro abgezogen. Es verbleibt ein Restbetrag von 358,41 Euro, um den die eigene Rente den Freibetrag übersteigt.
Wie steigt der Rentenanspruch nach der Ehezeit?
Das liegt daran, dass auch vor und nach der Ehezeit Rentenansprüche gesammelt werden. Wenn der Mann nach der Scheidung ein besseres Einkommen hat als seine geschiedene Frau, dann steigt sein Rentenanspruch stärker als der ihre. Um das auszugleichen, gibt es den Anspruch auf Vorsorgeunterhalt.
Wie steigt der Rentenanspruch nach der Scheidung?
Wenn der Mann nach der Scheidung ein besseres Einkommen hat als seine geschiedene Frau, dann steigt sein Rentenanspruch stärker als der ihre. Um das auszugleichen, gibt es den Anspruch auf Vorsorgeunterhalt.
Ist ein früherer Renteneintritt möglich?
Ein früherer Renteneintritt ist hier ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings müssen die Rentner dann Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, um den der Rentenbezug vorgezogen wird, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Das gilt auch dann noch, wenn die Regelaltersgrenze dann erreicht wird.