Ist die Reisezeit fur den Arbeitnehmer vergutet?

Ist die Reisezeit für den Arbeitnehmer vergütet?

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten. Dass die Reisezeit vergütet werden muss, steht somit fest.

Was gilt für die Arbeitszeitregelung bei Dienstreisen?

Wer als Vertreter beispielsweise regelmäßig außer Haus unterwegs ist, bei dem ist die Reisezeit eindeutig als Arbeitszeit zu betrachten. Gleiches gilt hinsichtlich der Arbeitszeitregelung bei Dienstreisen, wenn sie innerhalb der vereinbarten üblichen Arbeitszeit stattfindet. Was aber, wenn diese beschriebenen Umstände alle nicht zutreffen?

Warum müssen Angestellte eine arbeitszeitaufzeichnung führen?

Doch auch während einer beruflichen Reise müssen Angestellte eine Arbeitszeitaufzeichnung führen, das gilt insbesondere für die genaue Erfassung von eventuellen Überstunden. Bei der Reisezeit sieht das schon anders aus, hier gibt es Unterschiede in der Art der Anreise.

Was beträgt der Tagessatz bei einer Dienstreise in Deutschland?

Der Tagessatz bei einer Dienstreise beträgt je nach Länge maximal 24 Euro pro Tag in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist auch vom Verpflegungsmehraufwand die Rede, der dadurch entsteht, dass Außer-Haus-Verpflegung kostenintensiver ist.

Wie kann die Vergütung von Reisezeiten geregelt werden?

So kann die Vergütung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßig geschuldeten Arbeitszeit anfallen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualvertraglich abweichend geregelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsverträge in der Regel formularmäßig verwendet werden.

Was ist die Vergütungspflicht von Reisezeiten?

Die Frage nach der Vergütungspflicht von Reisezeiten beantworten die Richter in ihrer Entscheidung jedoch wie folgt: Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.

Kann ein Arbeitnehmer keinen Zwischenstopp auf Kosten des Arbeitgebers einlegen?

Damit kann ein Arbeitnehmer keinen Zwischenstopp auf Kosten des Arbeitgebers einlegen, wenn dieser im rein privaten Interesse ist und sich die Reisezeit dadurch (deutlich) verlängert. Zu vergüten ist auch dann nur die Dauer der Reisezeit, die der direkte Weg in Anspruch genommen hätte.

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