Welche Arten von Werkvertragen gibt es?

Welche Arten von Werkverträgen gibt es?

Sonderformen des Werkvertrags

  • Es gibt einige Verträge, die den Werkverträgen zugerechnet werden, obwohl sie von der Art her nicht zwangsweise Werksverträge sind.
  • Reisevertrag, ein Vertrag aus dem Schuldrecht.
  • Frachtvertrag, ein Vertrag aus dem Handelsrecht, geregelt im HGB (Handelsgesetzbuch).

Welche Inhalte sollte der Werkvertrag aufweisen?

Folgende Punkte muss ein Werkvertrag beinhalten: Detaillierte Beschreibung des Werkes bzw. der Aufgabenstellung: je nach Art des Werkes Angaben zum Inhalt, technische Beschreibung, Leistungsumfang, eventuelle Vor- und Nebenleistungen (z.

Was fällt unter Werkvertrag?

Erklärung zum Begriff Werkvertrag Der Werkvertrag ist gesetzlich in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Kennzeichnend für ihn ist, dass der Besteller eine Vergütung (Werklohn) dafür bezahlt, dass der Werkunternehmer ein Werk erstellt. Dies unterscheidet ihn von einem Dienstvertrag nach § 611 BGB.

Was ist ein werkunternehmer?

Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet.

Wann ist es ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag kommt zwischen einem Handwerker und einem Auftraggeber zustande, wenn eine Partei ein Angebot unterbreitet, den die andere Partei ohne Änderung annimmt. Meist erhält der Handwerker eine Anfrage des Auftraggebers, wie viel eine bestimmte Leistung kostet.

Was ist ein Werklieferungsvertrag Beispiel?

Ein Beispiel für einen Werklieferungsvertrag ist die Neuherstellung von Uniformen für Vereine, beispielsweise Schützen- oder Faschingsvereine. Hier handelt es sich regelmäßig um die Herstellung von Einzelstücken, da sie jedem einzelnen Vereinsmitglied angepasst werden müssen.

Welche Pflichten hat der Unternehmer und der Besteller beim Werkvertrag?

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der (Werk-)Unternehmer zur Herstellung eines Werkes, der Besteller (z.B. der Verbraucher als Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. der üblichen Vergütung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

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