Ist es moglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?

Ist es möglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?

Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz.

Was versteht man unter ärztlicher Zweitmeinung?

Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man die zweite, unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt. Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf eine Erkrankung oder eine Behandlungsmaßnahme beziehen.

Ist das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung sinnvoll?

Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist selbstverständlich nur sinnvoll, wenn der zweite Arzt über große Erfahrung auf dem relevanten Fachgebiet verfügt. Dabei können Patienten abwägen: Vertraut man auf den Tipp, den der behandelnde Arzt gibt?

Wie geht es mit ihrem Arzt und ihrem Wohlbefinden?

Es geht um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Sprechen Sie offen mit Ihrem Arzt, wenn Sie unsicher sind und eine zweite Meinung einholen möchten. Ihr Arzt sollte dafür Verständnis haben. Sie können für die zweite Meinung einen Arzt frei wählen.

Welche ärztliche Zweitmeinung ist gesetzlich geregelt?

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht nur bei planbaren Eingriffen (z.B. OP). Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind ist bisher nicht geregelt, da eine verbindliche Richtlinie auf sich warten lässt.

Wer übernimmt die Zweitmeinung?

Wird eine zweite Meinung benötigt, stehen viele Patienten erst einmal vor der Frage, wer dafür die Kosten übernimmt. Im Sozialgesetzbuch 5 sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, aber die Zweitmeinung ist hier nicht aufgeführt.

Was ergibt sich mit der Untersuchung durch einen unabhängigen Arzt?

Mit der Untersuchung durch einen zweiten unabhängigen Arzt ergibt sich für den Patienten eine gewisse Transparenz und überdurchschnittliche gute Informationsmöglichkeit, denn immerhin geht es hier um das wichtigste Gut des Menschen, nämlich die Gesundheit.

Wie können sie eine ärztliche Zweitmeinung wählen?

So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden. Die AOK hilft Ihnen, schnell die zweite ärztliche Meinung eines Spezialisten zu bekommen. Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein.

Kann eine ärztliche Zweitmeinung helfen?

Bei Diagnosen, die zu Operationen führen, kann eine ärztliche Zweitmeinung helfen. So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden.

Welche Kosten trägt die ärztliche Zweitmeinung?

Die Kosten dafür trägt die AOK. Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt hierüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist.

Was ist der gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung?

Das Wichtigste in Kürze: Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht nur bei planbaren Eingriffen (z.B.

Wie kann ich eine Zweitmeinung ersetzen?

Die eigene Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Therapie kann jedoch auch eine Zweitmeinung nicht ersetzen. Unterscheiden sich die Ansichten der beiden Ärzte, kann das Patienten durchaus verunsichern. Dann kann es helfen, die unterschiedlichen Behandlungsvorschläge offen mit dem Arzt zu besprechen.

Wie wird die Zweitmeinung ausgehändigt?

Die Zweitmeinung wird zudem schriftlich ausgehändigt. Die zweite Meinung vom Zahnarzt enthält eine individuelle Therapieempfehlung sowie Informationen und Hinweise zur vorliegenden Erkrankung. Kosten Zahnersatz – Was zahlen die Krankenkassen und wie kann der Zahnersatz finanziert werden?

Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Zweitmeinung?

Krankenkassen/-versicherungen müssen die Kosten für die „Freie Zweitmeinung“ nicht übernehmen. Ich empfehle daher, VOR Einholung der Zweitmeinung die Kostenübernahme direkt mit der Kasse oder Versicherung zu klären. Sollte die Kasse ablehnen, können wir immer noch überlegen, die Kosten für die Zweitmeinung selbst zu tragen.

Wie erfolgt die Zweitmeinung bei der eigenen Krankenkasse?

Bei diesen Angeboten erfolgt die Zweitmeinung entweder über Online-Portale oder bei kooperierenden Spezialisten. Für mehr Informationen empfehle ich, auf der Website der eigenen Krankenkasse/-versicherung nach einem möglichen Zweitmeinungsangebot zu suchen.

Wie hat der Bundestag das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung gegossen?

Nun hat der Bundestag das Recht auf Einholung einer ärztliche Zweitmeinung in Gesetzesform gegossen. Im Versorgungsstärkungsgesetz wird das Recht der Versicherten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gestärkt.

Kann ich eine zweite Meinung einholen?

Zweite Meinung einholen: Aber nur heimlich! Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir entscheiden. Denken wir. Gerade Meinungen gehen ja oft auseinander. Gut beraten ist also, wer mindestens noch eine Zweitmeinung einholt. Denkste!

Wer hat das gesetzliche Recht auf eine zweite Meinung?

Sie haben das gesetzliche Recht auf eine zweite Meinung und ihr behandelnder Arzt muss Mithilfe bei der Dokumenten-Zusammenstellung wie auch der Dokumenten-Übermittlung leisten. Die Vorteile von Krebszweitmeinung sind ihm bekannt: Wir liefern schnelle Gewissheit über den bestmöglichen Therapie-Weg.

Ist es möglich eine Zweitmeinung vom Zahnarzt einzuholen?

Um sich eine Zweitmeinung vom Zahnarzt einzuholen gibt es 2 Möglichkeiten: 1) Sie vereinbaren bei einem weiteren Zahnarzt einen persönlichen Termin und lassen einen neuen Plan erstellen. Dann vergleichen Sie die Pläne und wissen dabei nicht mal, ob da das Gleiche steht.

Wie erhalten sie eine zweite zahnärztliche Meinung?

Eine zweite zahnärztliche Meinung erhalten Sie in vielen Fällen heute übrigens auch schon online und kostenlos auf spezialisierten Serviceportalen. Nutzen Sie ruhig eine dieser vielen Möglichkeiten für eine zahnärztliche Zweitmeinung. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit und spart Kosten bei vielen Zahnbehandlungen.

Wie wird die Zweitmeinung mitgeteilt?

Das Ergebnis der Zweitmeinung wird dem Patienten mitgeteilt – auf Wunsch auch dem Arzt, der die Indikation zu dem Eingriff gestellt hat. Falls die Patientin oder der Patient dies möchte, erhält sie oder er auch einen zusammenfassenden schriftlichen Bericht.

Wie übernimmt die Krankenkasse die Zweitmeinung?

Bei privat Versicherten übernimmt die Kosten der Zweitmeinung in der Regel die Kasse. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich vorab auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) informieren, Beratungstelefon: 0800 0 11 77 22 (aus dem Festnetz kostenlos).

Was ist das Recht auf Zweitmeinung?

Das Recht auf Zweitmeinung gilt immer, egal, warum Sie zum Arzt gehen. Sie dürfen auch Ihren Arzt frei wählen. Ebenso haben Sie das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen und Ihre Unterlagen, Befunde und Röntgenbilder zu erhalten. Meist stellen Ihnen Praxen Kopien oder Datenträger gegen eine kleine Gebühr zur Verfügung.

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