Kann der Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits früher, z. B. schon ab dem ersten Tag der Krankheit, vorgelegt wird ( § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG ). Ein sachlicher Grund ist dafür nicht erforderlich.
Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?
Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.
Wie kann der Arbeitnehmer die arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten?
Die Angebotsvorsorge muss ebenso wie die Pflichtvorsorge regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden. Dennoch kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er das Angebot für die arbeitsmedizinische Vorsorge annimmt.
Kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen?
Ändert sich die Situation nicht, kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen. Dadurch lässt sich unter Umständen erreichen, dass von einer Verlängerung des Wochenendes oder des Urlaubs abgesehen wird, wenn dies jedes Mal einen Arztbesuch des Mitarbeiters erfordert.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.
Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?
Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.
Was ist arbeitsunfähig krank?
Arbeitsunfähig krank ist ein*e Arbeitnehmer*in, die*der aus gesundheitlichen Gründen diejenigen Arbeit vorübergehend nicht ausüben kann, die sie*er dem Arbeitgeber schuldet. Der Arbeitgeber muss dann für mindestens sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter zahlen. Dach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkassen.