In welcher Weise haftet der Arbeitnehmer für Schaden die er dem Arbeitgeber zufügt?
Der Arbeitgeber ist immer voll ersatzpflichtig, kann aber vom Arbeitnehmer den Schaden unter Umständen zurückverlangen. Wird der Arbeitnehmer als Schädiger in Anspruch genommen, muss er vollen Ersatz leisten, kann sich aber wiederum an den Arbeitgeber wenden und eventuell einen Teilbetrag zurückverlangen.
Wann haftet der Arbeitgeber für Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber haftet gemäß § 670 Abs. 1 BGB analog auch ohne Verschulden für Sachschäden, die der Arbeitnehmer erleidet, wenn sich der Vorfall nicht im Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern im Betätigungsbereich des Arbeitgebers ereignet hat.
Welche Möglichkeiten stehen dem Arbeitnehmer offen?
3.1 Im Allgemeinen Folgende Möglichkeiten stehen dem Arbeitnehmer offen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat: – Kündigung: Eine fristlose Kündigung kommt allerdings nur in Frage, wenn der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht durch gravierende Persönlichkeitsverletzungen schwer verletzt hat.
Was müssen die Mitarbeitenden tun?
Die Mitarbeitenden müssen demgemäss einerseits tun, was die Interessen des Gemeinwesens fördert, und andererseits unterlassen, was diese beeinträchtigt. Die Treuepflicht erstreckt sich auch auf das Verhalten der Mitarbeitenden ausserhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Was ist die Pflicht des Arbeitgebers nach dem Tod des Arbeitnehmers?
die Pflicht des Arbeitgebers, nach dem Tod des Arbeitnehmers maximal zwei zusätzliche Monatslöhne an den hinterbliebenen Ehegatten und/oder die minderjährigen Kinder zu bezahlen, falls diese Verpflichtung nicht im Rahmen einer Personalvorsorgeeinrichtung von einer Versicherung übernommen wird (s. OR Art. 338 Abs.
Warum darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht googeln?
Als Resümee lässt sich festhalten: An sich darf Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht googeln beziehungsweise er darf nur Daten erheben, die dienstlich begründet sind. Doch leider halten sich viele Arbeitgeber meist nicht hieran und betreiben umfangreiche Recherchen über ihre Mitarbeiter und Bewerber.