Wie wird man einen Vorstand los?
Der § 27 Abs. 2 BGB besagt, dass ein Vereinsvorstand jederzeit abberufen werden kann. Die Abberufung des Vorstandes kann aber durch die Satzung verschärft und auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss (§ 27 Abs. 2 BGB).
Wann muss ein Vorstand neu gewählt werden?
Die Länge der Amtszeit des Vorstands ist nicht vorgeschrieben. Sie wird bei der Wahl durch die Mitgliederversammlung bestimmt oder in der Satzung festgeschrieben. Ist die Amtszeit eines Vorstands abgelaufen, scheidet dieser automatisch aus dem Amt, auch, wenn kein neuer Vorstand gewählt wurde.
Wie lange ist ein Vorstand im Amt?
„Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind. “
Wer bestellt den Vorstand?
Bei Vereinen wird der Vorstand nach § 27 BGB durch die Mitgliederversammlung bestellt, das Gesetz geht hier von Auftragsrecht bei der Vorstandstätigkeit aus (§ 27 Abs. 3 BGB).
Wie werden die Vorstandsmitglieder gewählt?
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und nur sie kann jemanden abberufen. Sie können nach einem Mehrheitsbeschluss im Vorstand an der Mitgliederversammlung vorschlagen, den Kollegen nicht mehr zu wählen.
Kann ein Vorstandsmitglied seine Amtsperiode nicht beenden?
Es kommt immer wieder vor, dass ein Vorstandsmitglied seine Amtsperiode nicht beenden kann oder will. Auch für Vorstandsmitglieder gilt ein Rücktrittsrecht. Erfolgt der Rücktritt auf Ende des Vereinsjahres, finden üblicherweise an der nächsten Mitgliederversammlung Ersatzwahlen statt.
Wie können sie einen Vorstand entlassen?
Einen Vorstand können Sie auch mit etwas härteren Methoden entlassen. Falls die Person sich weigert, bleibt Ihnen nur die Flucht nach vorne: Übertragen Sie dem Vorstandsmitglied per Beschluss in der Vorstandssitzung mit Haftungsrisiken behaftete Aufgaben und weisen Sie im Protokoll auf die besondere Verantwortung dieser Aufgabe hin.
Ist der Vorstand von der Vereinsversammlung gewählt?
Die Statuten können vorsehen, dass der Vorstand nicht von der Vereinsversammlung gewählt wird, sondern von einem anderen Organ, z. B. vom Vorstand selbst. Beruft der Vorstand die neuen Vorstandsmitglieder, nennt man dies Kooptation. Rücktritt während der Amtsperiode?