FAQ

Wie viel Prozent zahlt Arbeitnehmer Rentenversicherung?

Wie viel Prozent zahlt Arbeitnehmer Rentenversicherung?

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt ab 2018 18,6%. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber tragen jeweils 9,3%. Ausnahmen von der Verteilung je zur Hälfte finden Sie auf der Seite Beitragsberechnung – Ausnahmen von der Verteilung je zur Hälfte.

Welche Sozialversicherungen haben eine Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (alle Bundesländer): 4.837,50 € Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer): 7.100,00 € Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer): 6.700,00 €

Was heißt monatliche Bezugsgröße?

Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte.

Wie hoch ist der aktuelle Beitrag zur Rentenversicherung?

Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Beitragssatz Arbeitnehmeranteil
ab 1.1.2015 24,8 Prozent 9,35 Prozent
ab 1.1.2016 24,8 Prozent 9,35 Prozent
ab 1.1.2017 24,8 Prozent 9,35 Prozent
seit 1.1.2018 24,7 Prozent 9,30 Prozent

Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2020?

Der Bundesrat hat zugestimmt. Danach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für 2020 auf folgende Werte: Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (alle Bundesländer): 4.687,50 € Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer): 6.900,00 €

Wie hoch ist die monatliche Bezugsgröße 2020?

3.185 Euro
Basis für die Rechengrößen in 2021 sind die Veränderungsraten aus dem Jahr 2019. Die Bezugsgröße steigt auf 3.290 Euro/Monat an (2020: 3.185 Euro/Monat).

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