Wie lange darf der Arbeitnehmer kundigen?

Wie lange darf der Arbeitnehmer kündigen?

Die Kündigungsfrist, die gilt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung ausspricht, darf laut § 622 BGB nicht länger sein als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Es ist in bestimmten Ausnahmen auch erlaubt, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt, wenn er einem Arbeitnehmer kündigen möchte.

Was ist die Kündigungsfrist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die Kündigungsfrist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich also stets nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Zu beachten ist dabei, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden.

Warum muss der Arbeitgeber Kündigungsschreiben hinweisen?

Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf (Klageverzichtsvertrag).

Wie kann ich eine Kündigung persönlich kündigen?

Eine andere Möglichkeit: Sie übergeben die schriftliche Kündigung persönlich und lassen sich den Erhalt quittieren. In diesem Fall können Sie auch erst am letzten Tag des Monats kündigen. Damit eine Kündigung wirksam wird, muss der Adressat sie empfangen und von ihr Kenntnis genommen haben: Sie muss zum Beispiel in seinen Briefkasten gelangen.

Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Gibt es darin keine Vereinbarung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hängt die Frist u. a. von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers ab.

Wie verlängert sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?

Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers. Bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu fünf Jahren gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Ab fünf Jahren oder mehr verlängert sie sich gemäß § 622 BGB wie folgt:

Wann kann man eine Kündigungsfrist berechnen?

Will man eine Kündigungsfrist berechnen, sind dafür auch im Arbeitsrecht §§ 187 ff. BGB maßgeblich. Beginn der Kündigungsfrist ist der Tag, an dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kündigung übergeben hat bzw. hat zukommen lassen (Zugang der Kündigung).

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