Was ist der Unterschied zwischen medizinische und Podologische Fußpflege?
ein Podologe ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Die medizinische Fußpflege ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.
Welche Diagnose für Podologie?
Um Podologie bei den Diagnosegruppen NF und QF als Heilmittel verordnen zu können, muss einer der folgenden Befunde einer autonomen Schädigung der unteren Extremitäten vorliegen: Hauttrockenheit (An-/Hypohidrose) Veränderung des Haarwachstums (An-/Hypotrichose) Verfärbungen der Haut (zumeist livide, bräunlich)
Was gehört zu einer medizinischen Fußpflege?
Eine umfassende Pediküre kann folgende Anwendungen beinhalten:
- Neutrales Fußbad: 10 bis 20 Minuten in warmem Wasser.
- Schneiden der Zehennägel.
- Feilen der Zehennägel mit Entfernen des Nagelpilzes.
- Entfernen der Hornhaut und eventuell vorhandener Hühneraugen.
- Entfernen abgestorbener Nagelhaut.
Wann darf man Podologie verordnen?
Wann darf mein Arzt mir Podologie verordnen? Ihr Arzt darf die podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diagnostizierten diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen (Wagner-Stadium 0) leiden. Neu: Im Juli 2020 wurden die Indikationen erweitert.
Wie rechnet ein Podologe ab?
Auch vorsorglich, also ohne medizinischen Grund, kann eine medizinische Fußpflege in Anspruch genommen werden, dann allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht. In diesem Fall müssen Sie – je nach Dauer der Anwendung – mit rund 25 Euro pro Behandlung rechnen.
Was zahlt die Krankenkasse für medizinische Fußpflege?
90 Prozent der Behandlungskosten für Podologie werden von der Krankenkasse übernommen. Der Podologe rechnet dies direkt mit uns ab. Eine Zuzahlung von 10 Prozent sowie eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung zahlen Sie selbst.