Kann man nach einer Kundigung noch einen Aufhebungsvertrag machen?

Kann man nach einer Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag machen?

Ja, unabhängig davon ob eine Kündigung in der Welt ist oder nicht, kann zu jedem Zeitpunkt ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Dafür muss die Kündigung nicht „umgewandelt“ werden, sondern man beendet das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag, die Kündigung läuft dann ins Leere.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag unwirksam?

Ein Aufhebungsvertrag ist unwirksam, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Gegen ein gesetzliches Verbot können z.B. Aufhebungsverträge verstoßen, die wegen eines Betriebsübergangs geschlossen werden.

Kann man bei Siemens gekündigt werden?

Zumeist dürfte eine Kündigungen aus betrieblichen Gründen erfolgen. Diese ist jedoch nur dann zulässig, wenn tatsächlich Gründe vorliegen, die eine Weiterbeschäftigung nicht möglich erscheinen lassen. Der Arbeitgeber muss die konkreten Gründe, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen darlegen.

Warum Aufhebungsvertrag und nicht Kündigung?

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Sie hierfür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers benötigen. Einen Aufhebungsvertrag hingegen, können Sie nur einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht nicht.

Ist ein Aufhebungsvertrag immer möglich?

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Stimmt der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag nicht zu, können Sie ihn nicht dazu zwingen. Ein Aufhebungsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn sich beide Parteien einig darüber sind.

Wie hoch ist die Abfindung bei Siemens?

Auf Abfindungszahlungen können Arbeitnehmer nur hoffen. Der ehemalige Siemens-Chef Peter Löscher bekam von seinem Arbeitgeber 30 Millionen Euro Abfindung. Von solchen Summen können normale Angestellte nur träumen. Die Höhe einer Abfindung beträgt in der Regel 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit.

Ist ein Aufhebungsvertrag sofort wirksam?

Ein Aufhebungsvertrag kann sofort oder zu einem zukünftigen Zeitpunkt wirksam werden. Ein rückwirkender Aufhebungsvertrag – also das Beenden des Arbeitsverhältnisses zu einem bereits vergangenen Zeitpunkt – ist nur dann zulässig, wenn dieses bereits außer Vollzug gesetzt war.

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