Kann der Arbeitgeber ein Nebengewerbe verbieten?
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht grundsätzlich ein Nebengewerbe verbieten oder prinzipiell die Zustimmung verweigern. Nur wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden, ist ein Verbot seitens des Arbeitgebers möglich. Das betrifft insbesondere das Wettbewerbsverbot und die Überschreitung der Arbeitszeit.
Wie oft ist die Beschäftigung in der Schwangerschaft erlaubt?
In der Regel ist Mehrarbeit, die Beschäftigung in der Nacht von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nach aktuellem Arbeitsrecht in der Schwangerschaft nicht erlaubt.
Welche Regelungen gibt es für Nebentätigkeiten und Nebengewerbe?
Doch selbst die kann Grenzen haben. Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe. In der Regel schreibt die entsprechende Klausel vor, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Ist der Arbeitgeber frei über Nebengewerbe zu informieren?
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitnehmer nicht, den Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) eine freie Berufswahl. Doch selbst die kann Grenzen haben.
Was enthält der Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe?
Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe. In der Regel schreibt die entsprechende Klausel vor, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit beweigern?
Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Genehmigung vor, so müssen Sie ihn über das Nebengewerbe zwar informieren, eine Verweigerung der Zustimmung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden.