Was ist eine abhängige Beschäftigung?
Abhängig Beschäftigte gehen auf Basis eines Arbeitsvertrags ihrer Tätigkeit nach. In diesem halten beide Seiten den Umfang und die Art der Tätigkeit sowie die Höhe der Vergütung fest. Ein Kennzeichen der abhängigen Beschäftigung ist, dass die Erwerbstätigen den Weisungen ihres Arbeitgebers folgen müssen.
Was ist das Beschäftigungsverhältnis?
Das Beschäftigungsverhältnis ist der Kern-Anknüpfungspunkt für die Sozialversicherungsplicht: Gesetzliche Rentenversicherung ( § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Wird die Beschäftigung jedoch unentgeltlich verrichtet, so steht dies dem Eintreten der Versicherungspflicht entgegen.
Was ist eine Beschäftigung im Sozialrecht?
Der Begriff „Beschäftigung“ ist im Sozialrecht definiiert als nicht selbständige Beschäftigung mit Tätigkeit nach Weisung und unter Eingliederung in die Arbeitsorganisation bzw. Betrieb des Weisungsgebers. Die obige Legaldefinition für den Begriff der Beschäftigung findet sich in § 7 Abs. 1 SGV 4. – Eingliederung in die Arbeitsorganisation.
Was sind die Kennzeichen der abhängigen Beschäftigung?
In diesem halten beide Seiten den Umfang und die Art der Tätigkeit sowie die Höhe der Vergütung fest. Ein Kennzeichen der abhängigen Beschäftigung ist, dass die Erwerbstätigen den Weisungen ihres Arbeitgebers folgen müssen. Sie verzeichnen zudem ein Grundgehalt, das gegebenenfalls durch Boni und andere Zuschläge ergänzt wird.
Ein Minijob ist eine abhängige Beschäftigung. Das heißt, der Minijobber arbeitet in persönlicher Abhängigkeit und erhält ein Arbeitsentgelt. Deshalb muss der Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn seines Minijobbers prüfen, ob es sich tatsächlich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Merkmale einer abhängigen Beschäftigung
Was begründet den Anspruch auf Beschäftigung?
Die Rechtsprechung begründet den Beschäftigungsanspruch damit, dass die Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer nicht lediglich dem Gelderwerb dient. Vielmehr ist Arbeit auch Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Der Anspruch auf Beschäftigung ist also eine Folge des allgemeine Persönlichkeitsrechts und ist daher verfassungsrechtlich geschützt.
Ist der gesetzliche Anspruch auf Beschäftigung entfallen?
Nur ausnahmsweise kann dieser gesetzliche Anspruch auf Beschäftigung entfallen. Gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG kann sich der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung entbinden lassen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Was ist ein allgemeiner Beschäftigungsanspruch?
Voraussetzung des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs ist eine Interessenabwägung. Ein Recht auf Beschäftigung ist gegeben, wenn die Interessen des Arbeitnehmers stärker zu gewichten sind als das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung.