Kann mein Chef mich in der Ausbildung sofort kündigen?
Ja, dein Ausbilder kann dir in der Probezeit kündigen – und das sogar ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG). Das ändert sich erst nach deiner Probezeit.
Kann man in der Ausbildung einfach gekündigt werden?
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.
Wann darf ein Azubi fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Ausbildung?
Nach der Probezeit kannst du gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen dein Ausbildungsverhältnis beenden.
Wann kann ein Arbeitgeber einen Auszubildenden fristlos kündigen?
Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber den Azubi laut Arbeitsrecht nur noch fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann aber nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber dem Azubi schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kann, also einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hat (§ 22 Berufsbildungsgesetz).
Wie läuft eine Kündigung in der Ausbildung ab?
Nach der Probezeit kannst du gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen dein Ausbildungsverhältnis beenden. Deine Kündigung muss schriftlich und unter Angaben von wichtigen Gründen erfolgen.
Kann man einen Lehrling fristlos kündigen?
Während der Probezeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrling als auch vom/ von der Lehrberechtigten jederzeit einseitig und ohne Angabe eines Grundes und ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins schriftlich aufgelöst werden.
https://www.youtube.com/watch?v=IWGH4fPs_FQ