Wann muss der Arbeitgeber keine Rentenversicherung zahlen?
Für die Berechnung müssen Sie das Arbeitsentgelt, also Lohn oder Gehalt, nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ansetzen. Für Entgelt, das darüber liegt, brauchen Sie und Ihr Arbeitnehmer keine Beiträge zu zahlen. Diese Grenze gibt es für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Welche Versicherung hat ein Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung sichert Arbeitnehmern einen Anspruch auf diverse ambulante, stationäre und dentale Behandlungen. Daneben erhalten Arbeitnehmer auch das sogenannte Krankengeld.
Was versichert der Arbeitgeber?
Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie ab dem 1. Januar 2021 neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,525 Prozent.
Ist der Arbeitgeberanteil gesetzlich krankenversichert?
Gesetzlich krankenversichert – der Arbeitgeberanteil. Für die Krankenversicherung von Beschäftigten gilt in Deutschland das Paritätsprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser liegt bei 14,6 Prozent.
Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Gesetzlich krankenversichert – der Arbeitgeberanteil. Für die Krankenversicherung von Beschäftigten gilt in Deutschland das Paritätsprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser liegt bei 14,6 Prozent. Beide beitragspflichtigen Parteien tragen also jeweils 7,3 Prozent der GKV-Prämie.
Warum haftet der Arbeitgeber für Nichtabführung der Sozialversicherung?
Arbeitgeber haftet für Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber haftet nicht nur für die richtige Berechnung, sondern auch für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung (§ 28e SGB IV).
Was ist das vorsätzliche Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen?
Das vorsätzliche Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier lesen Sie, wann der Arbeitgeber haftet. Ob bewusst aus Gründen der Bereicherung oder infolge von Liquiditätsproblemen: Die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen am…