Wie ist das Exekutionsgericht festzusetzen?
Das Exekutionsgericht setzt auf Antrag des Verpflichteten die Höhe des Ersatzes fest. Die Kosten des Einspruchs sind mit mindestens Euro 20,- festzusetzen. Weißt der Verpflichtete höhere Kosten nach, so sind diese festzusetzen.
Ist die Exekution auf solche Sachen gedeckt?
Die Exekution auf solche Sachen ist daher unrechtmäßig. Das Verfahren ist auf Antrag einzustellen. Wenn die Exekution nicht durch einen Exekutionstitel gedeckt ist, ist die Exekution auf Antrag einzustellen. Das gleiche gilt, wenn dem Exekutionstitel die Vollstreckbarkeitsbestätigung fehlt.
Was kann der verpflichtete gegen die Exekutionsbewilligung erheben?
Der Verpflichtete kann gegen die Exekutionsbewilligung Einspruch erheben. Das Gesetz sieht aber nur zwei Gründe vor, die ein Recht auf Einspruch gewähren. Es kann geltend gemacht werden, dass der Exekutionstitel gänzlich fehlt. Somit wäre das Verfahren nicht durch einen vollstreckbaren Anspruch gedeckt.
Ist das Exekutionsgericht zuständig für den Rekurs?
Zuständig ist das Exekutionsgericht, das für das Verfahren verantwortlich ist. Rekurs: Auch der Rekurs ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert. Im Exekutionsverfahren entscheidet das Gericht häufig mit Beschlüssen. Gegen Beschlüsse jeglicher Art steht den beschwerten Personen die Möglichkeit einen Rekurs zu erheben offen.
Was braucht der Gläubiger zum Exekutionstitel?
Damit der Gläubiger seine Forderung gerichtlich eintreiben und Exekution gegen die Schuldnerin/den Schuldner führen kann, braucht er einen Exekutionstitel. Ein solcher Titel kann z. B. das Urteil bzw. der Vergleich eines Gerichtes, ein Bescheid einer Behörde oder auch ein vollstreckbarer Notariatsakt sein.
Was ist eine wirksame Willenserklärung?
Jeder Vertrag bedarf mindestens einer wirksamen Willenserklärung, ansonsten kann kein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Anzahl der benötigten Willenserklärungen – ob also nur eine Partei ihren Willen zum Ausdruck bringt oder zwei Menschen beteiligt sind – hängt davon ab, ob es sich um ein einseitiges oder ein…
Wie rufen sie bei dem Gericht an?
Rufen Sie bei dem Gericht an. Erklären Sie, dass Sie eine schriftliche Anfrage verfassen und bitten Sie um das Aktenzeichen des Urteils. Erfragen Sie außerdem, ob Sie sogenannte „Kostenmarken“ an das Gericht schicken müssen, um eine Urteilsausfertigung zu bekommen.