Was ist der Unterschied zwischen Direktversicherung und Direktzusage?

Was ist der Unterschied zwischen Direktversicherung und Direktzusage?

Direktzusagen sind meist reine Arbeitgeberleistungen; eine Entgeltumwandlung ist aber grundsätzlich möglich. Hier gibt es aber einen Unterschied zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds: Bei der Direktzusage (und bei der Unterstützungskasse) sind Beiträge der Arbeitnehmer in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Wie funktioniert Direktzusage?

Nur bei der Direktzusage hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren – also direkten – Anspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber seinem Arbeitgeber. Das bedeutet: Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine Betriebsrente auszubezahlen.

Was ist eine Versorgungszusage?

Das vom Arbeitgeber abgegebene Versprechen von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wird Versorgungszusage genannt. zu Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeber im Allgemeinen nicht verpflichtet. …

Wie endet das Arbeitsverhältnis mit der Pensionierung?

Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wie oft angenommen, «automatisch» mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters. Dies hat zur Folge, dass bei einer Pensionierung eine Kündigung erfolgen muss, sofern nicht die Beendigung im Rentenalter vereinbart wurde.

Was ist eine Kündigung bei einer Pensionierung?

Dies hat zur Folge, dass bei einer Pensionierung eine Kündigung erfolgen muss, sofern nicht die Beendigung im Rentenalter vereinbart wurde. Bei Krankheit oder Unfall gelten die Sperrfristen und die Lohnfortzahlung. In der Regel wird der Austritt der Mitarbeitenden vereinbart, also im gegenseitigen Einvernehmen getroffen.

Wie darf eine Pensionsrückstellung gebildet werden?

Ob und in welcher Höhe eine Pensionsrückstellung gebildet werden muss oder darf, wird nach den verschiedenen Vorschriften unterschiedlich beurteilt. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Verpflichtung in der Vergangenheit entstanden und wirtschaftlich verursacht sowie die Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich ist.

Ist der Ansatz von Pensionsrückstellungen explizit geregelt?

Der Ansatz von Pensionsrückstellungen dem Grunde nach ist im HGB nicht explizit geregelt. Die Pensionsverpflichtungen gelten aber als ungewisse Verbindlichkeit, für die nach § 249 HGB eine Rückstellung gebildet werden muss. In Art. 28 EGHGB wird diese Passivierungspflicht allerdings wieder eingeschränkt.

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