Wann verjähren Forderungen von der Arge?
Das bedeutet: Die Forderungen aus Erstattungsbescheiden der Jobcenter und anderer Sozialleistungsträger verjähren nach vier Jahren. Die Verjährung tritt immer zum Ende des Kalenderjahres, also zum 31.12. eines jeden Jahres ein.
Kann Arbeitsamt Arbeitslosengeld zurückfordern?
In den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde.
Wann verjährt eine öffentlich rechtliche Forderung?
Dreijährige statt 30-jährige Verjährungsfrist für öffentlich-rechtlichen Kostenersatzanspruch. Der Grundsatz, dass öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, ist durch eine jüngst veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ins Wanken geraten.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?
Während das Arbeitslosengeld 60 oder 67 Prozent des letzten Nettogehaltes beträgt, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengelds II (Alg II) nach Ihrem Bedarf für den Lebensunterhalt und den Kosten für Unterkunft und Heizung. Dabei ist auch wichtig, mit wie vielen Personen Sie zusammenleben.
Wie wird das Arbeitslosengeld bewilligt?
Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird bewilligt, wenn nach der Krankheit noch ein Restanspruch auf die Bezugsdauer besteht. Der Anspruch auf ALG ruht während des Bezugs von Krankengeld. Jede Krankschreibung muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Nach Ende des Krankengeldbezugs müssen Sie sich erneut arbeitslos melden.
Was können sie mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld zurückzahlen?
Sie können aber auch mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld einen Vorschuss beantragen. Vorschüsse müssen Sie zurückzahlen, falls sich später herausstellt, dass sie Ihnen nicht zustanden oder zu hoch waren. Das gilt auch bei Arbeitslosengeld, das Sie aufgrund einer vorläufigen Entscheidung bekommen haben.
Wie lang wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt?
Im Krankheitsfall wird das Arbeitslosengeld sechs Wochen lang weitergezahlt. Allerdings verlängert die Krankheit nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I; es bleibt bei der bestehenden Anspruchsdauer.