Wie lange Ausgleichsanspruch?
Beim Ausgleichsanspruch ist zwingend die einjährige Ausschlussfrist zu beachten. Der Anspruch kann nur innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses geltend gemacht werden (§ 89b Abs. 4 S. 2 HGB).
Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch?
Der Höchstbetrag, § 89 b Abs. § 89 b Abs. 2 HGB: Der Ausgleichsanspruch beträgt höchstens eine durchschnittliche Jahresprovision. Diese Jahresprovision errechnet sich aus dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters.
Wie wird ein Ausgleichsanspruch versteuert?
Oft gehen der Zahlung des Ausgleichs mühsame und langwierige Auseinandersetzungen vor-aus. Unabhängig davon, dass der Ausgleichsanspruch umsatz- und gewerbesteuerpflichtig ist, stellt die Ausgleichszahlung eine außerordentliche Einkunft nach § 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) dar. …
Wann Ausgleichsanspruch Handelsvertreter?
Durch den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB soll dem Handelsvertreter auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Gegenleistung für Vorteile des Unternehmers zufließen, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Der gesetzliche Anspruch aus § 89b HGB kann vertraglich nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters?
Das Gesetz sieht vor, dass der Ausgleichsanspruch nicht höher sein darf als eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresprovision oder sonstige Jahresvergütung, wobei bei kürzerer Zusammenarbeit der Jahresdurchschnitt während der tatsächlichen Dauer der …
Wie berechnet man den Ausgleichsanspruch?
Hierfür muss der Höchstbetrag festgestellt werden. Der Höchstbetrag ergibt sich nach § 89b Abs. 2 HGB aus der durchschnittlichen Jahresprovision der vergangenen fünf Jahre der Vertretertätigkeit. Wenn der Höchstbetrag nicht überschritten wird, entspricht der Rohausgleich dem Ausgleichsanspruch.
Was ist ein Handelsvertreterausgleich?
Unter Handelsvertreterausgleich versteht man die Vergütung, die zum Ende des Vertragsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und einem Unternehmen gezahlt wird, um die Vorteile auszugleichen, welche der Handelsvertreter dem Unternehmen eingebracht hat. Der Handelsvertreterausgleich ist in § 89 b HGB geregelt.
Warum hat ein Handelsvertreter Recht auf Ausgleich?
Wie berechnet man den Handelsvertreterausgleich?
Um den Handelsvertreterausgleich zu ermitteln, muss der sogenannte Rohausgleich berechnet werden….folgende Auswirkungen:
- Jahr: € 96.000 € X 0,94340 = € 90.566.
- Jahr: € 76.800 € X 0,89000 = € 68.352.
- Jahr: € 61.440 € X 0,83962 = € 51.586.
- Jahr: € 49.152 € X 0,79209 = € 38.933.