Was sind Rückstellungen für Pensionen?
Pensionsrückstellungen (engl. pension provisions) sind im Rechnungswesen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung zu Gunsten anspruchsberechtigter Arbeitnehmer.
Warum werden Pensionsrückstellungen gebildet?
Als Pensionsrückstellungen werden im Rechnungswesen Rückstellungen, die für Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) getätigt werden, bezeichnet. Sie dienen der späteren Auszahlung an anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebes.
Wie berechnet man Pensionsrückstellungen?
Die Höhe der Pensionsrückstellung wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten berechnet. Um den Teilwert der Pensionsrückstellung zu erhalten, müssen Sie auf den Barwert der künftigen Pensionszusage einen Zinssatz von sechs Prozent anwenden.
Wie buche ich Pensionsrückstellungen?
Pensionsrückstellung buchen Die Pensionsrückstellung ist mit der Buchung „Aufwandskonto an Rückstellungen” vorzunehmen. Die verwendeten Standartkontenrahmen (SKR) sind SKR03 und SKR04. Eine Aufwandsbuchung verringert hierbei den Gewinn des Geschäftsjahres.
Wie wird die Pensionszusage versteuert?
Die steuerlichen Auswirkungen einer Pensionszusage belaufen sich heute auf eine Steuerersparnis in Höhe von 15 % Körperschaftsteuer und – je nach Hebesatz der betreffenden Gemeinde – Gewerbesteuer in etwa vergleichbarer Höhe.
Wie funktioniert eine Pensionszusage?
Wie funktioniert eine Pensionszusage? Bei einer Pensionszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen direkt zu. Um die zugesagten Leistungen später auch auszahlen zu können, muss der Arbeitgeber innerbetriebliche Rückstellungen zum Zweck der Pensionsdeckung bilden.
Hat jedes Unternehmen Pensionsrückstellungen?
Die betrieblichen Pensionsrückstellungen können schwindelerregenede Höhen erreichen. Allein die DAX Unternehmen haben Pensionsverpflichtungen von etwa 300 Milliarden Euro. Laut einer Studie der DIHK bildet jedes dritte Unternehmen in Deutschland Pensionsrückstellungen für seine Mitarbeiter.
Wann Pensionsrückstellung bilden?
Nach § 249 Abs. 1 HGB besteht eine juristische Rückstellungspflicht für Arbeitgeber, wenn eine bindende und direkte Versorgungszusage an Arbeitnehmer besteht. Damit ein Unternehmen entsprechende Pensionsrückstellungen bilden darf, muss zum Bilanzstichtag eine schriftliche Pensionszusage vorliegen.