FAQ

Was ist ein personalverleih?

Was ist ein personalverleih?

Beim Personalverleih stellt der Arbeitgeber (= Verleiher) von ihm angestellte Arbeitnehmer anderen Arbeitgebern (= Einsatzbetriebe) gewerbsmässig für Arbeitsleistungen zur Verfügung. Zwischen Verleiher und Arbeitnehmer (1) besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb ein Verleihvertrag bzw.

Wie funktioniert personalverleih?

Beim Personalverleih handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Arbeitgeber als Verleiher (auch Verleihbetrieb genannt), dem Einsatzbetrieb, an den ein Arbeitnehmer überlassen wird, und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung nicht beim Arbeitgeber, sondern im Einsatzbetrieb.

Welche wichtigen Merkmale hat ein Arbeitsvertrag?

Merkmale des Arbeitsvertrages

  • persönliche Abhängigkeit (Weisungsrecht des Arbeitgebers)
  • Arbeitnehmer sind wirtschaftlich abhängig.
  • Arbeitsverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse.
  • persönliche Arbeitspflicht.
  • Arbeit mit Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Wie kann der Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dies beinhaltet die Freiheit zu entscheiden, ob, mit wem, mit welchem Inhalt und in welcher Form der Vertrag geschlossen werden soll. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden.

Was ist der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist eine bes. Art des Dienstvertrags und ist Grundlage des Arbeitsverhältnisses; er unterliegt den Vorschriften der §§ 611–630 BGB. Die Regeln des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts und des Allgemeinen Teils des Rechts der Schuldverhältnisse, bes. §§ 320 ff. BGB, gelten mit Einschränkungen für den Arbeitsvertrag.

Welche Nebenpflichten beinhaltet der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag enthält zahlreiche Nebenpflichten, die über die Hauptpflichten (Arbeit gegen Entgelt) hinausgehen, v.a. die Treuepflicht des Arbeitnehmers und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Arbeitsvertrag bes.

Wann darf ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) darf ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich nur abgeschlossen werden, wenn für die Befristung ein sachlicher Grund gegeben ist, z.B. wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht oder die Befristung zur Erprobung erfolgt.

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