Soll man eine Kundigung unterschreiben?

Soll man eine Kündigung unterschreiben?

Grundsatz: Nichts unterschreiben! Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht zur Leistung der Unterschrift unter der Kündigung bzw. zur Bestätigung des Erhalts der Kündigung zwingen.

Wann muss man eine Kündigung unterschreiben?

Die Kündigung muss im Original beim gekündigten Vertragspartner ankommen. Gelegentlich wird auch vom Gekündigten verlangt, dass er eine Unterschrift leistet. Diese Unterschrift kann mehrere Gründe haben, nur einen nicht: Die Unterschrift ist nicht notwendig, damit die Kündigung wirksam wird.

Was mache ich wenn der Chef mir die Kündigung nicht unterschreibt?

Fehlt die Unterschrift unter der Kündigung, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Die Kündigung kann auch nicht von irgendjemandem unterschrieben werden. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person stammen.

Wo kommt die Unterschrift hin Kündigung?

Damit die Schriftform gewahrt ist, muss der Arbeitgeber die Kündigung unterschreiben. Diese Unterschrift muss dem Arbeitnehmer auch im Original zugehen. Daher sind Kopien, eingescannte Unterschriften oder Faxe bei einer Kündigung unzulässig.

Kann ein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

Eine Kündigung ist nicht zustimmungspflichtig. Sie entscheiden ob Sie kündigen wollen und tun es dann einfach. Zugegangen ist sie, wenn der Sender die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers bringt (Briefkasten, Übergabe, vor die Füße legen, wenn er sie nicht annehmen will). Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Kann der Chef die Kündigung verweigern?

Weil das Arbeitsverhältnis „von selbst“ endet, kann Ihr Arbeitgeber seine Kündigung nicht einfach zurücknehmen. Er kann nach einer Kündigung allenfalls mit Ihnen vereinbaren, dass die Kündigung keine Wirkung haben soll. Ihr Arbeitgeber kann seine Kündigung also nur mit Ihrem Einverständnis zurücknehmen.

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