Wie stelle ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe?
Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, füllen Sie bitte die bei Gericht erhältliche „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ sorgfältig und vollständig aus, fügen Sie Belege über Einkommen und Belastungen bei und reichen Sie sie bei dem Gericht ein, bei dem Ihr Prozess läuft.
Wie lange kann PKH überprüft werden?
Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, kann Ihre finanzielle Situation bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens regelmäßig überprüft werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums findet keine PKH-Überprüfung mehr statt.
Wie viel übernimmt die Prozesskostenhilfe?
Wird eine PKH gewährt, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und das Verfahren. Hierzu zählen zum Beispiel die eigenen Anwaltskosten. Im Falle einer Niederlage müssen jedoch die Kosten für den gegnerischen Anwalt unabhängig von der gewährten Prozesskostenhilfe vom Antragsteller übernommen werden.
Was kostet ein Antrag auf Prozesskostenhilfe?
Im Regelfall wird der RA für die Antragstellung nur die 1,0 „Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe“ gemäß den §§ 2, 13 RVG, Nr. 3335 VV RVG erhalten. Eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf die Hälfte (0,5) aufgrund vorzeitiger Beendigung wird durch Nr. 3337 VV RVG vorgenommen.
Wer bekommt verfahrenskostenhilfe?
Grundsätzlich steht laut § 114 ZPO jeder am Prozess beteiligten Person ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu. Demnach kann sowohl der Kläger als auch der Beklagte Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für einen sogenannten Nebenintervenienten oder für sonstige Prozessbeteiligte.
Was ist der Inhalt eines prozessantrages?
Demgegenüber ist der Inhalt eines Prozessantrages auf das Verfahren an sich gerichtet. Es handelt sich also um Anträge, die nur die Ausgestaltung des Verfahrens betreffen. Beispiele: der Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits, der Beweisantrag, der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.
Ist der Sachantrag ein Prozessantrag?
Der Sachantrag ist ein Begriff aus dem (Zivil-)Prozessrecht. Es handelt sich dabei – ebenso wie der Prozessantrag – um eine Prozesshandlung. Die in einem Prozess möglichen Anträge lassen sich zwischen Prozess- und Sachanträge unterscheiden:
Was ist ein Antrag zu einem Vertragsabschluss anzusehen?
Im Privatrecht ist ein Antrag als ein Angebot zu einem Vertragsabschluss anzusehen, das heißt als die erste einseitige Willenserklärung hinsichtlich des Vertragsabschlusses.
Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?
Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.