Fur welche Personen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Für welche Personen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Personen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer/innen, als Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis beschäftigt sind (§1 JArbSchG).

Für welchen Personenkreis gilt das JArbSchG?

§ 1 – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, 1. in der Berufsausbildung, 2.

Wo und für wen gilt das Jugendschutzgesetz?

Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? Die Jugendschutzgesetze gelten für Jugendliche bis zum Tag deines 18. Geburtstages. Mit diesem wirst du volljährig und trägst die Verantwortung für dich selbst.

Was sind die Voraussetzungen für einen 15-jährigen Job?

Voraussetzung sind allerdings sehr gute Noten und eine gewisse Reife, da man so zur lehrenden Person wird und sich auch Respekt verschaffen muss. 15-jährige Jugendliche dürfen sich geringfügig beschäftigen lassen. Das heißt, sie können jeden Job annehmen, der auf 400 €-Basis vergütet wird.

Wie kannst Du Geld verdienen ab 15 Jahren?

Schülerjob ab 15 Jahren: Geld verdienen & Arbeiten Sobald du 15 Jahre alt bist, kannst du auch in richtigen Betrieben als Aushilfe arbeiten. Ab diesem Alter zählst du als Jugendlicher und kannst bis zu 8 Stunden täglich arbeiten. Zudem hast du ab jetzt die Möglichkeit, einen Ferienjob zu machen.

Wie lange kannst du als Aushilfe arbeiten?

Sobald du 15 Jahre alt bist, kannst du auch in richtigen Betrieben als Aushilfe arbeiten. Ab diesem Alter zählst du als Jugendlicher und kannst bis zu 8 Stunden täglich arbeiten. Zudem hast du ab jetzt die Möglichkeit, einen Ferienjob zu machen. Hier kannst du für maximal 4 Wochen Vollzeit arbeiten, das heißt 35 – 40 Stunden in der Woche.

Wie endet die Volljährigkeit mit 18?

Mit der Volljährigkeit endet das Sorgerecht deiner Eltern und ihre Vormundschaft. Sie dürfen nun nicht mehr darüber entscheiden, wo du dich aufhältst und müssen dich nicht mehr beaufsichtigen, außerdem sind sie nicht mehr für dein Handeln verantwortlich. Dass man mit 18 volljährig ist, war nicht immer so.

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