Welche Personen beziehen sich auf die Räumungsklage?
Der Schriftsatz zur Erhebung der Räumungsklage sowie der durch das Räumungsurteil erwirkte Titel müssen sich auf alle Personen beziehen, die in der Wohnung wohnen und ein Besitzrecht an ihr haben. Dies können neben dem Mieter etwa Ehepartner oder Eltern des Mieters, aber auch Untermieter sein.
Wie kann ich einen Räumungstitel erheben?
Um einen Räumungstitel zu erwirken, muss der Vermieter Räumungsklage erheben. Für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum ist immer das Amtsgericht der Stadt beziehungsweise Gemeinde zuständig, in der sich die Wohnung befindet (vgl. § 29a Absatz 1 ZPO ). Der Streitwert hat keine Auswirkung auf…
Wann muss der Gerichtsvollzieher den Räumungstermin mitteilen?
Nach § 180 Nr. 2 Absatz 1 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher [GVGA] muss der Gerichtsvollzieher sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter den genauen Räumungstermin (Tag und Uhrzeit) rechtzeitig vor der Vollstreckung mitteilen. Zwischen dem Tag der Zustellung der Benachrichtigung und dem Tag des Räumungstermins müssen gemäß § 180 Nr.
Wie verjährt der Räumungstitel gemäß § 197 Absatz 1 BGB?
Der Räumungstitel verjährt gemäß § 197 Absatz 1 BGB nach 30 Jahren.
Was ist die Aufgabe des Staates auf Räumungsschutz?
Die Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren, umfaßt auch die Pflicht, ordnungsgemäß titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen und dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen. (2) Wenn Sie einen Antrag auf Räumungsschutz stellen, so sollten Sie in jedem Fall Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen beifügen:
Was sind die Gebühren für den räumungsschutzantrag?
Den Antrag können Sie grundsätzlich selber stellen. Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich, kann aber durchaus hilfreich sein. Für die Entscheidung über den Räumungsschutzantrag fallen Gerichtsgebühren von 15,00 Euro zzgl. der Zustellgebühren von 3,50 Euro an. Die Kosten sind vom Schuldner zu tragen, § 788 Abs. 1 ZPO.
Was ist ein geschlossener Raum?
Im Sinne dieses Leitfadens ist ein ‘geschlossener Raum’ als Raum definiert, der folgende Eigenschaften aufweist: Begrenzte Eingangs- und Ausgangsöffnungen Ungünstige natürliche Be- und Entlüftung Nicht für den ständigen Aufenthalt der Arbeiter ausgelegt.