Wem steht das Trinkgeld in der Gastronomie zu?
Gehören die Trinkgelder dem Gastronomen? Nein: Gibt ein Gast Ihrem Service-Mitarbeiter Trinkgeld, gehört es ausschließlich diesem. Weil der „Tip“ aus einer persönlichen Beziehung zwischen Gast und Servicekraft resultiert, muss die Servicekraft diesen nicht dem Betriebsinhaber geben.
Wem darf man kein Trinkgeld geben?
Im Hotel erhält der Kofferträger 1 bis 2 Euro pro Gepäckstück, der Zimmerservice 2 bis 5 Euro und das Zimmermädchen 1 bis 2 Euro pro Tag. Für die Garderobiere sind 50 Cent angebracht. Im Flugzeug sind Sie ausschließlich Gast. Stewardessen und Stewards der meisten Fluglinien dürfen deshalb kein Trinkgeld annehmen.
Wer kriegt das Trinkgeld?
Wem sollte man Trinkgeld geben? Grundsätzlich allen, die eine (mehr oder weniger) einmalige Dienstleistung erbringen. Also der Servicekraft im Restaurant, dem Frisör, dem Taxifahrer, dem Zimmerservice im Hotel, demjenigen, der einem dort mit dem Gepäck hilft, der Reinigungskraft einer Toilette, dem Handwerker.
Wie ist das mit dem Trinkgeld zu verfahren?
Trinkgeld ist also nach gesetzlicher Definition bereits eine Zuwendung unmittelbar an den Arbeitnehmer. Da dies aber unmittelbar dem Arbeitnehmer zufliesst, gehört es nicht in die Sphäre des Arbeitgebers – und dieser kann also damit auch nicht im Rahmen seines Direktionsrechts nach §106 GewO vorgeben, wie mit dem Trinkgeld zu verfahren ist.
Wie hoch ist das Trinkgeld in Deutschland?
Kurz & knapp: Trinkgeld. Nach dem allgemeinen Knigge beläuft sich in Deutschland das Trinkgeld auf zwischen 5 bis 10 Prozent. Dieser relative Betrag wird auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Das erhaltene Trinkgeld darf ein Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei behalten. Er ist nicht dazu verpflichtet, es abzugeben.
Was ist die Steuerfreiheit von Trinkgeldern in Gaststätten?
Um die Steuerfreiheit von Trinkgeldern in Gaststätten zu gewähren, sollten also Hinweise zu z.B. 10-15 Prozent Bedienungsentgelt – das damit nicht mehr freiwillig ist – aus der Speisekarte gelöscht werden. Weitere Voraussetzung des § 3 Nr. 51 EStG ist, dass Trinkgeld eine zusätzliche Vergütung zum vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn darstellt.
Wie darf der Arbeitnehmer das Trinkgeld behalten?
Der Arbeitnehmer darf dieses Geld in der Regel behalten und muss es nicht dem Arbeitgeber geben. Der Vorgesetzte darf in der Regel auch nicht verlangen, dass Beschäftigte ihm dieses Trinkgeld aushändigen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber unter dem Punkt “Wem gehört das Trinkgeld“.