Wer kann Kleinunternehmer werden?
Kleinunternehmer darf sein, wer im laufenden Kalenderjahr weniger als 22.000 € an umsatzsteuerpflichtigem Gesamtumsatz macht und für das Folgejahr von weniger als 50.000 € ausgeht. Überschreitet der Vorjahresumsatz die Umsatzgrenze von 22.000 €, darf er im Folgejahr nicht mehr Kleinunternehmer sein.
Ist ein Kleinunternehmen ein Einzelunternehmen?
Dort heißt es: Ein Kleinunternehmer ist jemand, der im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro Umsatz nicht übersteigt und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Die Kleinunternehmerregelung gilt für die UG, GmbH, Aktiengesellschaft, Einzelunternehmer, OHG, GbR und Limited gleichermaßen.
Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen?
Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienenAls Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten.
Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?
Zwar kein Vorteil der Kleinunternehmerregelung, doch auch dies kommt dem Kleinunternehmer sehr gelegen: man kann in einem Geschäftsjahr rund 24.500 Euro verdienen (das ist der aktuelle Freibetrag) ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Das bedeutet, dass man im besten Fall sowohl die Gewerbesteuer, als auch die Umsatzsteuer nicht zahlen muss.
Was musst du als Kleinunternehmer angeben?
Ja, auch als Kleinunternehmer musst du unbedingt eine Steuernummer auf deinen Rechnungen angeben. Alternativ würde auch die Umsatzsteuer-ID funktionieren, doch diese lassen sich Kleinunternehmer in den seltensten Fällen geben (weil sie sie nicht benötigen). Was gehört zum Umsatz eines Kleinunternehmers?
Welche Umsätze gibt es für die Gründung von Kleinunternehmern?
Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können. Dabei ist dies nur der Umsatz und nicht der eigentliche Verdienst.