Wie bin ich freiberuflich versichert?

Wie bin ich freiberuflich versichert?

Wer bereits vorher gesetzlich versichert war, kann sich auch als Freiberufler in der GKV versichern. Freiberufler können dabei selbst zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Wer muss sich gesetzlich versichern lassen?

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Geregelt ist die Versicherungspflicht im Sozialgesetzbuch (§ 5 SGB V).

Wie wird der Krankenkassenbeitrag für Selbstständige berechnet?

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse errechnet sich aus dem Einkommen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 4837,50 Euro monatlich. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt für freiwillig versicherte Selbstständige beläuft sich auf 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Wie viel beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt in den meisten Fällen 50 % vom PKV-Beitrag des Angestellten. Maximal beträgt er so viel, wie der Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen würde. Diese liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 Euro monatlich.

Was gilt für die privaten Krankenversicherungen?

Wie bei anderen privaten Versicherungen gilt auch bei der privaten Krankenversicherung ( PKV) Vertragsfreiheit. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV) gilt für die Versicherungsunternehmen grundsätzlich kein Zwang, Versicherungsverträge abzuschließen.

Wie zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber, wenn der privat versicherte Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen ist. Außerdem müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Was ist der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung?

Derzeit setzt sich dieser aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Krankenkassen einen weiteren Beitrag erheben.

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