Wer veranlasst den Medizinischen Dienst?
In etwa drei von hundert Fällen beauftragt die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst, zur Arbeitsunfähigkeit sozialmedizinisch Stellung zu nehmen mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wie kann ich ein ärztliches Attest ausstellen lassen?
Du kannst Dir vom Hausarzt ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Dein Arbeitgeber darf das aber durch seinen eigenen Arbeitsmediziner (= Betriebsarzt, falls vorhanden) überprüfen lassen oder ein ärztliches Gutachten verlangen. Wenn er es so akzeptiert und Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast, ist mit dem einfachen Attest alles in Ordnung.
Ist ein erneuter Arztbesuch notwendig?
Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen. Schließlich stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Krankmeldung beim Arbeitgeber, lediglich eine Prognose und kein Arbeitsverbot dar.
Wie darf man nach der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten?
Wer sich vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder fit und gesund fühlt, darf auch wieder arbeiten gehen. Bei ansteckenden Krankheiten wie Grippe oder gastrointestinalen Infekten ist es aber zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten unbedingt erforderlich, bis zum Abklingen der Symptome oder sogar darüber hinaus zu Hause zu bleiben.
Was darf der Arbeitgeber zur Verschwiegenheit geben?
Auch die Krankenkasse darf dem Arbeitgeber keine Auskunft erteilen. Auch Ärzte, d.h. der behandelnde Arzt oder auch der Betriebsarzt, sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch die Krankenkasse darf die Diagnose nicht weitergeben. Mein Arbeitgeber kann mich wegen Zweifeln am Attest zum Betriebsarzt schicken.