Hat der andere geschiedene Ehegatte Anspruch auf die Witwenrente?

Hat der andere geschiedene Ehegatte Anspruch auf die Witwenrente?

Sollte einer der geschiedenen Ehegatten wieder geheiratet haben und dann versterben, hat der andere geschiedene Ehegatte eventuell Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten, § 243 Absatz 4 SGB VI. Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

Wer hat Anspruch auf die Große Witwenrente?

Anspruch auf die große Witwenrente hat nur der Hinterbliebene, der nach dem Tod des Versicherten nicht wieder geheiratet hat, der das 47. Lebensjahr vollendet hat oder eigene Kinder oder Kinder des verstorbenen Versicherten erzieht oder erwerbsgemindert ist.

Wie lange dauert der rückwirkende Anspruch auf eine Witwenrente?

Die Dauer des rückwirkenden Anspruchs beträgt zwölf Monate vor dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Was ist das Sterbevierteljahr? Wenn Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, erhalten Sie im ersten Vierteljahr nach dem Tod des Partners die volle Rente des Verstorbenen.

Wann wird die Witwenrente gekürzt?

Lebensjahr vollendet hat, erwerbsgemindert ist oder Kinder unter 18 Jahre erzieht. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Ehepartners. Stirbt der Ehepartner vor dem 65. Lebensjahr wird die Witwenrente gekürzt.

Wie ändert sich der Familienstand nach einer Scheidung?

Das Wichtigste in Kürze: Familienstand „geschieden“. Nach einer Scheidung ändert sich auch die Steuerklasse: von verheiratet bzw. getrennt lebend zu geschieden. Im Lebenslauf, etwa einer Bewerbung, müssen Geschiedene dies nicht zwangsläufig angeben.

Kann eine geschiedene Ehegatte wieder geheiratet haben?

Die geschiedenen Ehegatten dürfen nicht wieder geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein. Sollte einer der geschiedenen Ehegatten wieder geheiratet haben und dann versterben, hat der andere geschiedene Ehegatte eventuell Anspruch auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten, § 243 Absatz 4 SGB VI.

Was bedeutet der Familienstand „geschieden“?

Das Wichtigste in Kürze: Familienstand „geschieden“ Nach einer Scheidung ändert sich auch die Steuerklasse: von verheiratet bzw. getrennt lebend zu geschieden. Im Lebenslauf, etwa einer Bewerbung, müssen Geschiedene dies nicht zwangsläufig angeben. Daneben wird der Familienstand „geschieden“ normalerweise nur zu statistischen Zwecken erhoben.

Wann muss der geschiedene Ehepartner geschieden sein?

Der Verstorbene geschiedene Ehepartner muss zum Zeitpunkt seines Todes die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt haben. Daneben muss er nach dem 30.04.1942 verstorben sein. Die Ehe muss vor dem 01.07.1977 geschieden sein.

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