Welche Personen werden vom Betriebsrat vertreten?

Welche Personen werden vom Betriebsrat vertreten?

Der Betriebsrat kann Maßnahmen, die der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen. Er hat auch die Aufgabe, die Belange besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. Schwerbehinderte), der Jugendlichen, der älteren Arbeitnehmer und der ausländischen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu Vertreten.

Was sind die Interessen eines Arbeitgebers?

Arbeitgeber versuchen ihre Interessen gegenüber Gewerkschaften über Arbeitgeberverbände zu vertreten. Auch sie nehmen Einfluss auf Politik, Gesetze und Medien. Im Betrieb sind sie weisungsbefugt, können kündigen, Standorte verlagern etc.

Welche Interessen haben die Tarifparteien?

Die Aufgabe beider Tarifpartner besteht darin, Tarifverträge, sprich Bedingungen für die Arbeit (Löhne, Zeiten usw.) zu bilden. Dabei bleiben sie vom Staat unabhängig. Man spricht von der Tarifautonomie.

Was sind die Interessen der Arbeitnehmer?

Was wollen Arbeitnehmer? Gutes Einkommen ▪ viel Urlaub ( zum gewünschten Zeitpunkt) ▪ Gehör in der Politik ▪ familiengerechte Arbeitszeiten ▪ weniger Laden-Öffnungszeiten ▪ angst- und druckfreies Arbeiten ▪ alternsgerechte Arbeit bzw.

Wer vertritt die Interessen der Unternehmer?

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Ein Arbeitgeberverband ist das tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Sprachrohr seiner Mitglieder.

Welche Personengruppen werden nicht vom Betriebsrat vertreten?

Leitende Angestellte werden nicht durch den Betriebsrat vertreten und nehmen nicht an den Betriebsratswahlen teil. Es kommt nicht darauf an, ob der Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag als leitender Angestellter bezeichnet wird. Maßgebend sind allein die Kriterien des § 5 Abs. 3 BetrVG.

Für welche Mitarbeiter ist der Betriebsrat zuständig?

Der Betriebsrat ist Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs und hat sich für deren Interessen einzusetzen. Der Betriebsrat ist deshalb grundsätzlich für alle Arbeitnehmer „zuständig“.

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