FAQ

Was konnen sie mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld zuruckzahlen?

Was können sie mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Sie können aber auch mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld einen Vorschuss beantragen. Vorschüsse müssen Sie zurückzahlen, falls sich später herausstellt, dass sie Ihnen nicht zustanden oder zu hoch waren. Das gilt auch bei Arbeitslosengeld, das Sie aufgrund einer vorläufigen Entscheidung bekommen haben.

Wie lange können sie Arbeitslosengeld beziehen?

Sind Sie jünger als 50 Jahre, können Sie höchstens für die Dauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten – vorausgesetzt, Sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Weiteres Beispiel: Waren Sie für den Mindestzeitraum von 12 Monaten versicherungspflichtig, können Sie bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Was sind die Grundlagen für das Arbeitslosengeld?

Rechtliche Grundlagen für das Arbeitslosengeld sind die Paragrafen 136 bis 164 sowie 323, 327, 337 und andere Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Wichtig, wenn Sie bald arbeitslos werden : Informieren Sie sich, wie Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Wie lange beträgt die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld?

Weiteres Beispiel: Waren Sie für den Mindestzeitraum von 12 Monaten versicherungspflichtig, können Sie bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Bezugsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind.

Kann ich Arbeitslosengeld aus Irland beziehen?

Da die 2 Jahre in Irland berücksichtigt werden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (soweit auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind). Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung. Kann ich Arbeitslosengeld aus Deutschland im Ausland beziehen?

Wie lange dauert die Bezugsdauer für Arbeitslose?

Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Bezugsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.

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