Was tun wenn sich kein neuer Vorstand findet?
Ist der Verein ohne Vorstand oder fehlen zur Vertretung nötige Vorstandsmitglieder, kann das Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen. Die Bestellung des Notvorstandes erfolgt durch das Gericht, bei dem das zuständige Vereinsregister angesiedelt ist. Zuständig ist der Rechtspfleger.
Wann kann ein Mitglied aus einem Verein ausgeschlossen werden?
Folgende Gründe können den Vereinsausschluss begründen: grobe Satzungsverstöße, beharrliche Nichterfüllung der Mitgliederpflichten, Verleumdungen der Vorstandsmitglieder Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern, erhebliche Pflichtverletzungen von Organmitgliedern.
Was müssen sie beachten beim Rücktritt als Vorstandsmitglied?
Rücktritt als Vorstandsmitglied: Das müssen Sie beachten Der Rücktritt des Vorstands ist oft die ultima ratio bei nicht lösbaren Konflikten mit dem Verein. Grundsätzlich kann ein Vorstandsmitglied sein Amt jederzeit niederlegen. Eine Amtsniederlegung darf – außer aus wichtigem Grund – nicht „zur Unzeit“ geschehen.
Was gilt für Vorstandsmitglieder?
Auch für Vorstandsmitglieder gilt ein Rücktrittsrecht. Erfolgt der Rücktritt auf Ende des Vereinsjahres, finden üblicherweise an der nächsten Mitgliederversammlung Ersatzwahlen statt. Tritt ein Vorstandsmitglied unter dem Jahr zurück und ist der Ausfall verkraftbar, kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung gewartet werden.
Ist der Rücktritt des Vorstands nicht geregelt?
Gesetzlich ist der Rücktritt des Vorstands nicht geregelt. Die Regelungen im BGB (§ 27 Absatz 2) zielen auf die Abberufung des Vorstands, nicht auf seinen Rücktritt. Die Satzung kann deshalb entsprechende Regelungen treffen, die dann auch verbindlich sind.
Wie können Vorstandsmitglieder ihren Rücktritt verkünden?
Vorstandsmitglieder können ihren Rücktritt gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern verkünden. Mit jeder Erklärung verliert aber dein Vorstand ein Mitglied. Am Schluss bleibt nur noch ein Vorstandsmitglied, das praktisch nur noch die Möglichkeit hat, den Rücktritt gegenüber der Mitgliederversammlung zu erklären.