Wann sollen Forderungen befristet und unbefristet niedergeschlagen werden?
Die Vollstreckungsanweisung fasst das so zusammen: „Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abgabenordnung (AO)) sollen niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen (§ 261 AO).
Ist die Niederschlagung ein Verwaltungsakt?
Niederschlagung von Steuern wird i.d.R. dann verfügt, wenn feststeht, dass die Beitreibung keinen Erfolg haben wird oder die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem zu vollstreckenden Betrag stehen (§ 261 AO). Als rein verwaltungsinterne Maßnahme ist sie kein Verwaltungsakt.
Was ist eine unbefristete Niederschlagung?
Niederschlagung von Beitragsforderungen / 1.2 Unbefristete Niederschlagung. Die unbefristete Niederschlagung kommt einem Verzicht auf die Beiträge gleich. Der Eintritt der Verjährung wird dabei bewusst in Kauf genommen.
Wann befristete Niederschlagung?
Eine Niederschlagung ist die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Die weitere Rechtsverfolgung ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Niederschlagung ist eine interne Verwaltungsmaßnahme ohne Außenwirkung.
Was unterscheidet eine befristete Von einer unbefristeten Niederschlagung?
Die Anordnung von Niederschlagungen mit Befristung ist demnach für Ansprüche vorgesehen, die lediglich vorläufig nicht geltend gemacht werden sollen. Unbefristet niedergeschlagene Ansprüche werden gleichsam der Verjährung überlassen, bleiben jedoch bis zu deren Eintritt bestehen.
Was sind niedergeschlagene Beträge?
Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung der Steuer keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag stehen. Auch bei niedergeschlagenen Steuern fallen Säumniszuschläge an. …