Kann man eine Kündigung verlängern?
Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich können also im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen als diejenigen des § 622 BGB festgelegt werden.
Was ist eine verlängerte Kündigungsfrist?
Gemäß § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von vier Wochen zum 15. 2 Satz 1 BGB durch Fristen ersetzt, deren Länge von der Dauer des Arbeitsverhältnisses zum Kündigungszeitpunkt abhängt. Im Allgemeinen gelten diese verlängerten Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber.
Ist das Kündigungsschreiben gültig?
Zuerst muss betrachtet werden ob das Kündigungsschreiben gültig ist. Dazu muss es rechtzeitig d.h. noch vor Ablauf einer eventuell im Vertrag oder den AGB vereinbarten Kündigungsfrist angekommen sein und in der richtigen Form verfasst worden sein, ansonsten ist die Kündigung in der Regel nicht rechtsgültig.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Wiedereinstellung nach der Kündigung?
Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Wiedereinstellung nach der Kündigung. Die einfachste dabei setzt auf die Unterstützung und den Willen Ihres alten Arbeitgebers. So kann bereits in den Aufhebungsvertrag eine Klausel eingebaut werden, die eine Wiedereinstellung ermöglicht,…
Ist die Kündigung vor der Kündigung unwirksam?
Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam.