Was sind Angehörige im Haushalt?
(1) Unter Angehörigen einer Person sind ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie, ihr Ehegatte oder eingetragener Partner und die Geschwister des Ehegatten oder eingetragenen Partners, ihre Geschwister und deren Ehegatten oder eingetragene Partner, Kinder und Enkel, die Geschwister ihrer Eltern und …
Was ist ein Haushaltsführer?
Als Haushaltsführer kommen nur Verwandte oder Verschwägerte in Betracht. Das Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis kann beliebig weitläufig sein, wann ein solches vorliegt, richtet sich nach dem BGB (§§ 1589, 1590 BGB).
Welche Unterlagen braucht man für Mitversicherung?
Bitte legen Sie für die Prüfung der Mitversicherung folgende Unterlagen vor:
- Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Partnerschaft und.
- das vollständig ausgefüllte Formular „Mitversicherung Ehegatte / Ehegattin“ bzw. das Formular „Mitversicherung eingetragener Partner/ eingetragene Partnerin“.
Was ist unentgeltliche Haushaltsführung?
Unentgeltliche Haushaltsführung durch die Lebensgefährtin bzw. den Lebensgefährten seit dieser Zeit. Es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin oder eingetragene Partnerin bzw. kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragener Partner im gemeinsamen Haushalt.
Was sind enge Familienangehörige?
Zu den engen Familienangehörigen zählen der Ehegatte, die gemeinsamen Kinder und die Stiefkinder, u. U. auch die Enkel. Auch der den Ehegatten gleichgestellte gleichgeschlechtliche Lebenspartner i.
Was bedeutet Haushaltsführende Person?
(HHF) Als haushaltsführende Person wird die Person im Haushalt bezeichnet, die den überwiegenden Teil der Hausarbeit leistet.
Wann ist man mitversichert?
Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei ihren Eltern mitversichert. Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.
Wie lange ist man bei den Eltern mitversichert?
Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr.