Wer ist Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?
Die Kleinunternehmerregelung bedeutet für Gründer, deren Umsatz im Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro brutto beträgt, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Wer es im Gesetz nachlesen will: § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. Abschnitt 19.1.
Bis wann gilt man als Kleinunternehmer?
Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.
Wann muss der Antrag auf Kleinunternehmerregelung gestellt werden?
Sofern der Umsatz für das erste Jahr der Geschäftstätigkeit nach Schätzungen 22.000 Euro nicht übersteigt und im kommenden Jahr unter 50.000 Euro liegt, gibt man dies auf dem Fragebogen an und hat damit der Verpflichtung zur Beantragung der Kleinunternehmerregelung Genüge getan.
Was muss ich tun um Kleinunternehmer zu werden?
Kleinunternehmer wird man nicht automatisch, sondern durch Wahl der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt, entweder unmittelbar bei der Gründung des Unternehmens oder dann ab 5 Jahren danach. Voraussetzung, um Kleinunternehmer zu werden, sind niedrige Jahresumsätze unter 22.000 €.
Warum gelten Kleinunternehmer als Unternehmer?
Auch Kleinunternehmer gelten umsatzsteuerrechtlich daher als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Unternehmer ist demnach, wer im Inland eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Als gewerblich oder beruflich wiederum gilt jede auf Dauer angelegte („nachhaltige“) Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.
Wer hat Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status?
Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020.
Wer macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch?
Als Kleinunternehmer gilt, wer von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht – einer Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung sind: Ihr Umsatz lag im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 17.500 Euro.
Was sind die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe?
Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe bzw. Kleingewerbetreibende werden oft gleichgesetzt oder verwechselt. Sie bezeichnen jedoch ganz unterschiedliche Sachverhalte: Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sein.