Ist die Übertragung vom Auftragnehmer an Dritte gestattet?
Ist die Übertragung des Auftrags vom Auftragnehmer an Dritte gestattet, so kann dies insbesondere nach § 664 Abs. 1 Satz und 2 BGB erfolgen, wonach der Dritte den Auftrag ganz oder teilweise in eigener Verantwortung übernimmt.
Ist die Übertragung der Auftragsausführung gestattet?
Ist die Übertragung des Auftrags vom Auftragnehmer an Dritte gestattet, so kann dies insbesondere nach § 664 Abs. 1 Satz und 2 BGB erfolgen, wonach der Dritte den Auftrag ganz oder teilweise in eigener Verantwortung übernimmt. Der Beauftragte hat bei der Auftragsausführung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
Was ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers?
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers wird nach § 641 Abs. 1 BGB erst fällig, wenn das Werk vom Auftraggeber abgenommen ist. Abnahme ist die Entgegennahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung durch Besitzübertragung und mit der Erklärung verbunden, dass der Auftraggeber die Leistung als vertragsgemäß anerkennt.
Wie grenzt sich der Auftragnehmer vom Verkäufer ab?
Der Auftragnehmer grenzt sich vom Verkäufer dadurch ab, dass der Auftragnehmer erst in den Wochen oder sogar Monaten nach einer Bestellung die Leistung erbringen kann.
https://www.youtube.com/watch?v=2zICDMoaHZI
Was registriert der gewerbliche Auftragnehmer als Auftragseingang?
Der gewerbliche Auftragnehmer registriert eingehende Aufträge als Auftragseingang, eine sowohl betriebswirtschaftliche (für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines einzelnen Unternehmens) als auch volkswirtschaftliche Kennzahl (für die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts).
Warum heißt der Auftragnehmer „Unternehmer“?
Im Werkvertragsrecht heißt der Auftragnehmer „Unternehmer“. Ähnlich wie im Kaufrecht – wo gemäß § 363 BGB der Verkäufer bis zur Übergabe die Beweislast für die Mängelfreiheit der Kaufsache trägt – übernimmt im Werkvertragsrecht der Unternehmer bis zur Abnahme (§ 640 BGB) die Beweislast für die Mängelfreiheit.