Ist die Depotbank ein Sondervermogen?

Ist die Depotbank ein Sondervermögen?

Die Depotbank verwahrt im Auftrag der Kapitalanlagegesellschaft das Fondsvermögen und übernimmt die Ausgabe und Rücknahme der Fondsanteile. Da es sich beim Fondsvermögen um ein Sondervermögen handelt, muss sie rechtlich und personell von der KAG getrennt sein.

Welche Tätigkeiten umfasst die Depotbank?

Die Tätigkeit einer Depotbank umfasst neben der Verwahrung auch die Verwaltung des Fondsvermögens, die tägliche Fondspreisberechnung, die Abwicklung von Transaktionen und die Überwachung von Investmentrichtlinien. Für diese Tätigkeiten erhält die Depotbank eine Depotbankgebühr, die aus dem Fondsvermögen gezahlt wird.

Was ist eine Depotbank?

Die Depotbank ist eine Bank, bei der ein Anleger sein Wertpapierdepot führt, damit er am Wertpapierhandel teilnehmen kann.

Wie ist die Einschaltung der Depotbank möglich?

Durch die „Einschaltung“ der Depotbank ist das Sondervermögen nicht nur rechtlich, sondern auch physisch von der Investmentgesellschaft getrennt. Die Depotbank darf ausschließlich im Interesse der Anleger bzw. der für sie verwalteten Fonds tätig werden.

Eine Depotbank ist eine Bank, bei der das Sondervermögen eines oder mehrerer Investmentfonds hinterlegt ist. Das ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben. Genau genommen existiert der Begriff „Depotbank“ nicht mehr. Er fand sich im Investmentgesetz, das Mitte 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist.

Welche Bedeutung hat der finanzbegriff Depotbank?

Der Finanzbegriff „Depotbank“ hat zwei Bedeutungen: Für den Anleger ist eine Depotbank die Bank, bei der er sein Wertpapierdepot zur Teilnahme am Wertpapierhandel führt. Kapitalanlage-gesellschaften verwahren an einer Depotbank hingegen ihr Sondervermögen aus dem Wertpapierhandel.

Ist eine Investmentgesellschaft oder eine Depotbank in Insolvenz?

Geht eine Investmentgesellschaft oder im Härtefall sowohl die Gesellschaft als auch die Depotbank in Insolvenz, ist das investierte Kapital nicht betroffen. Ein Verlust allen Kapitals, das ein Kunde in einen Fonds eingezahlt hat, wäre nur möglich, wenn alle in einem Fonds befindlichen Unternehmen zeitgleich insolvent würden.

Ist der Begriff „Depotbank“ nicht mehr vorgeschrieben?

Das ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben. Genau genommen existiert der Begriff „Depotbank“ nicht mehr. Er fand sich im Investmentgesetz, das Mitte 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist. Das KAGB verwendet stattdessen jetzt die Bezeichnung „Verwahrstelle“.

https://www.youtube.com/watch?v=K8_oCgQec9o

Was sind die Eigenschaften von Aktien-Depots?

Die Eigenschaften dieser Aktiendepots hängen von der Depotbank ab, die Ihnen das Angebot unterbreitet. Aktien-Depots werden sowohl von klassischen Banken angeboten, die Sie in Ihren Filialen vor Ort zu den Depots beraten, als auch von spezialisierten Online-Anbietern.

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