FAQ

Wer hat Anspruch auf Corona Soforthilfe NRW?

Wer hat Anspruch auf Corona Soforthilfe NRW?

Solo-Selbstständige, gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe bis maximal 50 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) können über das Land Nordrhein-Westfalen eine Corona-Soforthilfe beantragen. Voraussetzungen sind zudem, dass der Betrieb bereits zum 31.12.2019 bestand und den Hauptsitz in NRW hat.

Wann muss ich die Soforthilfe zurückzahlen?

Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit. Die Rückmeldung ist für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.

Wann Soforthilfe?

Die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe ist seit Dezember 2020 möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der 31.10.2021. Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit.

Wann kommt die Soforthilfe aufs Konto NRW?

Ab Mitte Juni 2021 erhielten alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung abgegeben haben, eine E-Mail, die zur Rückmeldung auffordert und die Informationen und Links für die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe 2020 enthält.

Wann NRW Soforthilfe zurückzahlen?

Seit Dezember 2020 ist die Rückmeldung zur NRW-Soforthilfe möglich. Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der 31. Oktober 2021. Für eine eventuell notwendige Rückzahlung haben Sie Zeit bis zum 31. Oktober 2022.

Wann wird die Soforthilfe 3 ausgezahlt?

Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III erfolgten von Mitte Februar bis Ende Juni 2021. Seit März 2021 läuft darüber hinaus die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III Plus sind Anfang August 2021 gestartet.

Wie beantrage ich Fluthilfe?

Unter einer Servicenummer können Bürger und Unternehmer ihre Fragen zur Fluthilfe stellen. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter 0211-46844994 erreichbar. Den Betroffenen in der Städteregion Aachen wird ein spezielles Angebot gemacht.

Wann Corona Hilfe beantragen?

Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022 (verlängert). Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.

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