FAQ

Ist eine ambulante Reha sinnvoll?

Ist eine ambulante Reha sinnvoll?

Die ambulante Rehabilitation stellt in einer Reihe von Fällen eine gute Alternative zur stationären Rehabilitation dar. So ist sie vor allem bei chronischen Erkrankungen oder bei Nachbehandlungen von Operationen sinnvoll.

Werde ich zur ambulanten Reha abgeholt?

Ihre Maßnahmen finden von Montag bis Freitag für vier bis sechs Stunden täglich statt. Dafür werden Sie morgens zu Hause abgeholt, nehmen tagsüber am Therapieprogramm teil und fahren nachmittags wieder zurück. Die ambulante Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen.

Wie komme ich zur ambulanten Reha?

Grundsätzlich sollten Sie, um eine ambulante Reha zu erhalten, mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen. Dieser hält in der Regel bestimmte Antragsformulare oder Befundberichte für Ihren Reha-Antrag bereit. Falls nicht, können Sie die entsprechenden Formulare auch direkt bei Kranken- oder Rentenversicherungen bekommen.

Wie oft kann man eine ambulante Reha beantragen?

In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist.

Wem steht eine ambulante Reha zu?

Zunächst hat jeder Mensch Anspruch auf eine Reha, der unter dem deutschen Gesetz steht. § 4 Sozialgesetzbuch I spricht jedem das Recht zu, notwendige Maßnahmen zu bekommen, mit denen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit geschützt, erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden können.

Wer trägt die Kosten für eine ambulante Reha?

Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen und positiver Bewilligung übernimmt Ihr zuständiger Versicherungsträger sämtliche Kosten. (III) Pensionist/innen, Lehrlinge, Heimarbeiter/innen, anspruchsberechtigte Mitversicherte (Ehepartner, Studenten,…) Die ambulante Rehabilitation steht auch Privatpatient/innen gerne offen.

Wann wird eine ambulante Reha genehmigt?

Sie ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.

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