Wann schickt das Arbeitsamt in Rente?

Wann schickt das Arbeitsamt in Rente?

Ja, sobald Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt drei Formen der vorgezogenen Altersrente – nach 35 oder 45 Versicherungsjahren sowie die Rente für schwerbehinderte Menschen.

Wann kann man Zwangsverrentet werden?

Eine Zwangsverrentung ist ab einem Alter von 63 Jahren möglich. ALG-II-Bezieher, die jünger sind, können nicht zwangsverrentet werden. Überhaupt kann man erst dann gezwungen werden in Rente zu gehen, wenn eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr grundsätzlich beansprucht werden kann.

Wie sieht die Situation mit Arbeitslosengeld I aus?

Waren Sie vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit über eine private Krankenversicherung versichert, sieht die Situation anders aus: Bei Bezug von Arbeitslosengeld I müssen Sie in den meisten Fällen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4)? Privat Versicherte, die Arbeitslosengeld II erhalten, müssen nicht zwangsläufig in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, sondern haben die Möglichkeit, in der PKV zu bleiben und einen Zuschuss zu beantragen, der vom Jobcenter übernommen wird.

Wie ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I zu kürzen?

Unter welchen Umständen die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I zu kürzen ist: Ruht der Bezug von ALG I – Leistung aufgrund einer Sperrzeit, so wird auch die Bezugsdauer um mindestens 25 % gekürzt ( siehe § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ). Umso wichtiger ist es daher, Sperrzeiten zu vermeiden.

Welche Anwartschaften müssen sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben?

Für die Anwartschaften gilt: Sie müssen die letzten 2 Jahre zuvor mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung als Beschäftigter oder sonst Versicherter (z.B. wegen Elternzeit, u.a.) eingezahlt haben (siehe § 142 SGB III).

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