Wie sind die Arbeitsgerichte besetzt?
(1) 1Das Arbeitsgericht besteht aus der erforderlichen Zahl von Vorsitzenden und ehrenamtlichen Richtern. (2) Jede Kammer des Arbeitsgerichts wird in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber tätig.
Welche Aufgaben haben Arbeitsgerichte?
Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Wer sitzt wo im Arbeitsgericht?
Ja, es gibt eine Sitzordnung bei jedem Gericht. In Berlin ist es zum Beispiel beim Arbeitsgericht so, dass der Richter vorne sitzt und rechts (versetzt) vom Richter sitzt dann der Kläger und links von ihm der Beklagte. Die Anwälte sitzen jeweils neben ihre Mandanten, sofern diese anwesend sind.
Wie ist das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung besetzt?
Kommt in der Güteverhandlung keine Einigung zustande, so kommt es entweder sofort oder in der Regel einige Wochen später zu einem zweiten Gerichtstermin, dem sogenannten Kammertermin. Bei diesem Termin tritt das Arbeitsgericht in voller Besetzung auf, also mit dem Berufsrichter und den beiden ehrenamtlichen Richtern.
Wer übt die Arbeitsgerichtsbarkeit aus?
Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird durch die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht (BAG) ausgeübt (§ 1 ArbGG). Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte sind Gerichte der Länder; das Bundesarbeitsgericht ist ein oberster Gerichtshof des Bundes (Art. 95 I GG).
Wo ist das Landesarbeitsgericht?
Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist regelmäßig Berufungs- oder Beschwerde-Gericht im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichtes.