Wie beginnt das Gesetz mit der Aussenwirksamkeit?

Wie beginnt das Gesetz mit der Außenwirksamkeit?

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnt grundsätzlich die Außenwirksamkeit, d. h. die Geltung der Rechtsregeln. Davon sind die Existenz und die Anwendbarkeit des Gesetzes zu unterscheiden. Existent ist das Gesetz mit seiner Verkündung.

Wie wird der datierungsbefehl ausgeführt?

Der Datierungsbefehl wird von der Schriftleitung des Verkündungsorgans ausgeführt, sobald der Ausgabetag des Verkündungsblattes feststeht. Im Verkündungsblatt erscheint dann nur noch das konkrete Datum. Ob die Angaben in dem Verkündungsblatt richtig sind, kann anhand des Gesetzesbeschlusses nachgeprüft werden.

Kann der Gesetzgeber den Termin für das Inkrafttreten bestimmen?

Der Gesetzgeber kann den Termin für das Inkrafttreten grundsätzlich frei bestimmen. Er muss berücksichtigen, dass viele Regelungen für ihre Umsetzung eine gewisse Vorbereitungszeit benötigen (z. B. für den Erlass begleitender Rechtsverordnungen oder für organisatorische Vorarbeiten der Verwaltung).

Was ist der Zeitpunkt für die Anwendbarkeit des Gesetzes?

Der Zeitpunkt, der für die Anwendbarkeit des Gesetzes, etwa hinsichtlich einzelner Sachverhalte, bestimmter Veranlagungszeiträume oder bestimmter Geschäftsjahre, festgelegt wird, kann vom Zeitpunkt des Inkrafttretens abweichen. Anwendungsbestimmungen haben eher die Funktion von Übergangsvorschriften (Rn. 412 ff.).

Ist ein Gesetz nur für eine bestimmte Zeit gültig?

(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt. (5) Für Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

Was ist die Bekanntmachung des Gesetzes?

Bei der Bekanntmachung besteht daher kein Entscheidungsspielraum hinsichtlich des Termins für das Inkrafttreten. In der Formulierung der Bekanntmachung sollte die Bedingung genannt werden, die das Inkrafttreten des Gesetzes ausgelöst hat.

Was kann der Gesetzgeber vom Eintritt eines Ereignisses abhängig machen?

Der Gesetzgeber kann das Inkrafttreten vom Eintritt eines äußeren Ereignisses abhängig machen. Das kann ein tatsächliches (z. B. Aufbringung von Geldmitteln für einen Hilfsfonds), aber auch ein rechtliches Ereignis sein (z. B. Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages, Inkrafttreten eines Rechtsaktes).

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