FAQ

Wie sind Zeitkonten bei Zeitarbeitsfirmen geregelt?

Wie sind Zeitkonten bei Zeitarbeitsfirmen geregelt?

Für den Umgang mit dem Zeitkonto gibt es einen Tarifvertrag sowie Regelungen des DGB. In der Regel sind es 35 Stunden, die Sie pro Woche arbeiten müssen. Wenn Sie Überstunden leisten, gehen diese auf Ihr Zeitkonto ein. Bis zu 150 Stunden können Sie hier meist ansammeln.

Wie gut sind zeitarbeitsverträge für den Arbeitnehmer?

Grundsätzlich steht dem Angestellten einer Zeitarbeitsfirma genauso viel Gehalt zu, wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer in Festanstellung. Dies gilt also dann, wenn Aufgaben, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen sehr ähnlich oder gleich sind. Ist dies nicht der Fall, verdient man mit einem Zeitarbeitsvertrag weniger.

Wer ist der Arbeitgeber der Zeitarbeitnehmer?

Arbeitgeber der Zeitarbeitnehmer ist der Personaldienstleister, er zahlt ihren Lohn. Dies gilt übrigens auch im Krankheitsfall und für die Gewährung von Urlaub. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt über den Personaldienstleister als Arbeitgeber. Bei ihm müssen auch die Krankmeldungen abgegeben werden.

Was gilt für beschäftige in der Zeitarbeit?

Grundsätzlich gilt, dass auch Beschäftige in der Zeitarbeit das Recht auf Lohnfortzahlung haben. Die Höhe des Entgelts, das der Arbeitnehmer während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält, richtet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt, welches dieser im Normalfall erhält.

Wie gibt es einen Tarifvertrag bei der Zeitarbeit?

Bei der Zeitarbeit gibt es in der Regel einen Tarifvertrag. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber, in diesem Fall also die Zeitarbeitsfirma, und der Gewerkschaft über Löhne und Arbeitsbedingungen geschlossen wird.

Was ist eine Zeitarbeitsfirma?

Ihr Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma. Mit dieser haben Sie Ihren Arbeitsvertrag geschlossen, der Sie sozial (Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und finanziell (Bestimmungen zu bezahltem Urlaub, gesetzlichem Kündigungsschutz, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall) absichert.

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