Wie berechnet man einen Nachlass?
Die Ermittlung des Nachlasswertes erfolgt durch die Erben und das Nachlassgericht. Anhand des von den Erben erstellen Nachlassverzeichnisses ermittelt das Gericht den genauen Nachlasswert. Ergeben sich Fragen, sind die Erben verpflichtet, Auskunft über den Umfang des Nachlassverzeichnisses zu geben.
Was steht alles auf dem Erbschein?
Im Erbschein steht, wer Erbe ist und wie groß sein Erbteil ist. Daraus ergeben sich verschiedene Arten, wie den Alleinerbschein oder den gemeinschaftlichen Erbschein. Man spricht dann von einem gemeinschaftlichen Erbschein (§ 352a FamFG).
Welche Kosten werden vom Erbteil abgezogen?
Mit Nachlasskosten sind Kosten für die Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses gemeint. Hierunter fallen beispielsweise Gerichts-, Notar- und Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem Testament oder Erbvertrag oder Erbauseinandersetzungskosten einer Erbengemeinschaft.
Wie können sie den Nachlasswert berechnen?
Wenn Sie den Nachlasswert ermitteln & berechnen wollen, haben Sie nur eine Aufgabe: Alle Vermögenswerte des Erblassers müssen aufgelistet und bewertet werden. Für die Bewertung der einzelnen Nachlassgegenstände gilt der Todestag des Erblassers als Stichtag – das bedeutet, dass der Wert der Gegenstände an diesem Tag anzusetzen ist.
Wie wird ein Nachlassverwalter eingesetzt?
An ihrer Stelle wird ein Nachlassverwalter eingesetzt. Im Rahmen der Nachlassverwaltung stellt der Verwalter zunächst vorhandenes Vermögen fest. Anschließend befriedigt der Nachlassverwalter die Gläubiger. Bleibt vom Nachlass ein Überschuss übrig, kehrt er diesen an die Erben aus. Für die Aufgabenerfüllung steht ihm eine Vergütung zu.
Was ist der Nachlass?
Der Nachlass bezeichnet die Erbschaft, die einem Erben bzw. bei mehreren Erben einer Erbengemeinschaft im Erbfall zufällt. Zum Nachlass gehört dabei das gesamte Vermögen samt der Schulden des Erblassers. Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft tritt mit dem Erbfall in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.
Was kehrt der Nachlassverwalter aus?
Bleibt vom Nachlass ein Überschuss übrig, kehrt er diesen an die Erben aus. Für die Aufgabenerfüllung steht ihm eine Vergütung zu. Bei Fehlern im Rahmen der Nachlassverwaltung drohen dem Nachlassverwalter allerdings auch Schadensersatzansprüche durch die Erben und Nachlassgläubiger.