Wen kann ich als Willensvollstrecker einsetzen?

Wen kann ich als Willensvollstrecker einsetzen?

Grundsätzlich können Sie jede natürliche oder juristische Person als Willensvollstrecker einsetzen. Von der Ernennung eines Erben sollten Sie jedoch in der Regel absehen, da in solchen Fällen Streitigkeiten oder Interessenskonflikte entstehen könnten.

Was ist der Unterschied zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter?

Der Testamentsvollstrecker unterscheidet sich vom Nachlassverwalter dadurch, dass er für die Erfüllung eines Testaments oder Erbvertrags zuständig ist. Der Erblasser bestimmt dabei, wer Testamentsvollstrecker werden soll – dieser hat sich dann genau an die Anordnungen des Erblassers zu halten.

Ist ein Willensvollstrecker Pflicht?

Besondere Fähigkeiten des Willens vollstreckers verlangt das Gesetz nicht. Neben natürlichen Personen hat der Erblasser die Möglichkeit, eine juristische Person als Willensvollstrecker zu ernennen.

Was kostet ein Willensvollstrecker?

CHF 480.00 (vierhundertachtzig 00/00) pro Stunde beziehen. Zusätzlich sind die Mehrwertsteuer und die Barauslagen zu entschädigen. Der erwähnte Stundenansatz darf ab heute, jeweils per 01. Januar eines Jahres, der Teuerung angepasst werden.

Was ist ein Willensvollstrecker in der Zeit der Trauer?

Da sich ein Willensvollstrecker zudem auch um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten des Erblassers kümmert, ist er in der Zeit der Trauer auf jeden Fall eine grosse Entlastung und Hilfe für die Hinterbliebenen und Erben.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Willensvollstrecker?

Für den Umfang der Rechte und Pflichten ist in erster Linie der Wille des Erblassers massgebend. Wer als Willensvollstrecker ernannt wurde, erhält vom Gericht das Willensvollstreckerzeugnis, sofern dieser sein Amt nicht innert 14 Tagen ablehnt. Stillschweigen bedeutet Annahme

Was ist eine Zwangsvollstreckung gegen den Ehegatten?

Zwangsvollstreckung gegen den Ehegatten. Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Gerichtsvollzieher die Durchsetzung von Geldforderungen eines Gläubigers zwangsweise vollstrecken. Ist der Schuldner verheiratet, gelten bestimmte Regeln bezüglich der Pfändung von persönlichen Gegenständen und vom Einkommen des Ehegatten.

Was darf der Willensvollstrecker unterliegen?

Der Willensvollstrecker darf keiner Interessenskollision unterliegen, die Tatsache, dass er Erbe ist, genügt hierzu aber nicht. Entscheiden Sie sich für Erbplaner.ch und Sie können Ihren Willensvollstrecker ganz einfach definieren und festhalten. 1.

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