Welche Schriftsätze und Anlagen können als elektronische Dokumente eingereicht werden?
(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Absätze als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden.
Warum sind PDF-Dokumente durchsuchbar?
Seit dem 1.7.2019 gilt zusätzlich, dass die PDF-Dokumente durchsuchbar sein müssen. Das bedeutet, dass man darin im Volltext nach Worten suchen oder sie markieren kann. Bei Textdokumenten, die als PDF gespeichert oder gedruckt werden, ist das meistens der Fall; bei Scans nur, wenn eine Texterkennung gelaufen ist.
Was ist ein beglaubigtes Dokument?
Beglaubigtes Dokument: Dabei handelt es sich um ein Originaldokument. Darunter fallen zum Beispiel Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, etc.) oder andere Dokumente, welche Sie zum Beispiel im Bürgerbüro erhalten.
Welche Begleitdokumente müssen sie im Einzelnen vorlegen?
Welche Begleitdokumente Sie im Einzelnen vorlegen müssen, hängt von der Art der versendeten Güter, dem Zielland und einer potentiellen Exportkontrolle ab. Manchmal werden weitere Versanddokumente benötigt. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung der einzelnen Dokumente.
Wann muss eine elektronische Übermittlung vorgenommen werden?
Eine elektronische Übermittlung der Anlage EÜR muss nur dann vorgenommen werden, wenn die ermittelten Einkünfte aus der ehrenamtlichen Tätigkeit 410 € übersteigen. Übersteigen die jeweils ermittelten Einkünfte 410 € nicht, muss nur die Anlage EÜR ausgefüllt eingereicht – aber nicht übertragen – werden. Der Betrag von 410 € dürfte als positive
Ist die elektronische Abrechnung vom Gesetzgeber vorgegeben?
Während die elektronische Abrechnung vom Gesetzgeber vorgegeben ist (SGB V § 302), ist der elektronische Kostenvoranschlag ausschließlich auf den Wunsch der Kassen zurückzuführen. Nun stehen die Betriebe meist vor der Frage: Wie mache ich denn das alles elektronisch?
Ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig?
59) erlassen. Nach § 3a Abs. 1 VwVfG ist die Übermittlung elektronischer Dokumente – und damit auch elektronischer Verwaltungsakt e – allerdings nur zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang (z.B. elektronischen Postkasten) eröffnet.