Warum muss ich für meinen verstorbenen Mann Pflegeversicherung zahlen?
Wenn der verstorbene Partner sozialversicherungspflichtig angestellt war, dann wird von den jeweils zugesprochenen 25 oder 55 Prozent Rente an den Hinterbliebenen ein – eigentlich hypothetischer – Krankenkassenbeitrag weiter abgezogen. Warum? Weil man die Hinterbliebenenrente rechtlich als Einkommen ansieht.
Werden von der Witwenrente Kranken und Pflegeversicherung abgezogen?
Hinterbliebenenrente zählt als Einkommen Denn der Anteil, den Rentner zu ihrer eigenen Pflege- und Krankenversicherung zahlen müssen, bemisst sich an ihrem Einkommen. Die von der Witwenrente abgezogenen Beiträge werden also nicht für die verstorbene Person verwendet und gezahlt, sondern für die Hinterbliebenen.
Welche Renten haben sie beim Tod des Ehepartners?
Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie! Beim Tod des Ehepartners besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.
Was gilt wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat?
Was gilt, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat? Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Ist der verstorbene Ehepartner verheiratet oder getrennt?
Der verstorbene Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen. Sie waren bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder führten mit ihm eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Ob Sie dabei wirklich zusammen oder getrennt lebten, spielt keine Rolle.
Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt?
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.